Mittwoch 14.10.15, 19:56 Uhr

Asylrechtsverschärfungen
sind verfassungswidrig


Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert den Innenausschuss des Bundestags wegen dessen Zustimmung zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen. Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW, fordert: „Das Plenum des Bundestags muss die verfassungswidrigen Gesetzesänderungen stoppen“. In dieser Woche peitscht die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat. Soeben hat der Innenausschuss die Zustimmung beschlossen. Damit ist die erste Hürde für die zweite massive Asylrechtserschärfung innerhalb eines Jahres genommen. Der nordrhein-westfälische Flüchtlingsrat moniert, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und Flüchtlingsfeindlichkeit und verstoßen gegen das Grundgesetz. Ich finde es unerträglich, mit welcher Kaltschnäuzigkeit der Innenausschuss des Bundestags die Demontage des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beschlossen hat!“, kritisiert Naujoks. „Wir fordern deshalb alle Abgeordneten des Bundestags dazu auf, die verfassungswidrigen Gesetzesänderungen morgen abzulehnen!“