Dienstag 12.05.15, 14:29 Uhr

Lohndumping und Arbeitgeberwillkür


Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schreibt: »Immer häufiger brauchen Beschäftigte in Hotels, Restaurants und Backbetrieben Hilfe bei Streitigkeiten mit dem Chef. Das geht aus der aktuellen Rechtsschutzbilanz der NGG Ruhrgebiet hervor. „Im vergangenen Jahr sind wir in der Region in insgesamt 497 Fällen aktiv geworden, weil Arbeitgeber gegen Mitarbeiterrechte oder Arbeitsverträge verstoßen haben. Hinzu kamen rund 800 telefonische Beratungen. Dabei ging es hauptsächlich um unberechtigte Kündigungen, zu spät gezahlte Löhne und um nicht gezahltes Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Insolvenzen spielten aus Sicht der Beschäftigten ebenfalls eine große Rolle. Auch in Bochum hatten wir es im letzten Jahr mit Lohndumping und Arbeitgeberwillkür zu tun“, sagt Yvonne Sachtje.
Nach Beobachtungen der NGG-Geschäftsführerin ist gerade bei Streitigkeiten im Betrieb der Druck auf Beschäftigte enorm hoch. Viele fürchteten, dass ihr Arbeitgeber am längeren Hebel sitze. Oftmals kalkuliere der Chef damit, dass sich Mitarbeiter nicht wehrten und alles schluckten. Yvonne Sachtje: „Die Rechtsberatung sorgt dafür, dass die Beschäftigten zu ihrem guten Recht kommen und zeigt Arbeitgebern die ‚rote Karte‘ – notfalls vor Gericht. Die Rechtsberatung bietet so das nötige Rüstzeug beim vermeintlichen Kampf ‚David gegen Goliath‘.“
Die juristische Unterstützung sei mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit der NGG Ruhrgebiet und die Rechtsberatung zu einer wichtigen Anlaufstelle für Beschäftigte in Bochum geworden: „Vom Arbeitsrecht über Fragen zum Tarifvertrag bis zu sozialrechtlichen Problemen – unsere Mitglieder bekommen die nötige Orientierung und Hilfe im Paragrafen-Dickicht. Der Gratis-Rechtsschutz ist somit für sie das beste Rezept gegen Einschüchterungsversuche und Willkür von Arbeitgebern“, sagt Yvonne Sachtje.«