Freitag 17.04.15, 11:35 Uhr
Anfrage zu einem gescheiterten Kriminalisierungsversuch der OB

Strafanzeigen der Oberbürgermeisterin


Die Fraktion Der Linken im Rat hat eine Anfrage an die Oberbürgermeisterin gestellt: »Die Oberbürgermeisterin hat erfolglos versucht, das Internetportal bo-alternativ.de und das Friedensplenum mit einer Strafanzeige zu kriminalisieren. Sie hatte die Veröffentlichung einer Collage eines Bochumer Künstlers angegriffen, in der der Jugendamtsleiter mit einem Satz zitiert wird, den er zur Begründung der Teilnahme der Bundeswehr an der Berufsbildungsmesse anführte: „Es ist uns wichtig, dass jeder Jugendliche einen Job findet.“ Der Künstler war durch die Berichterstattung der Ruhr-Nachrichten inspiriert worden. Hier hieß es in einem Beitrag am 2. September 2014: „Möglichen Protesten will man mit einer Podiumsdiskussion zur Werbung der Bundeswehr entgegenwirken. ‚Das soll offen und ehrlich werden‘, sagt Dolf Mehring vom Jugendamt. Dass das Militär überhaupt auf der Messe vertreten ist, liege daran, dass das Jugendamt möglichst viele Berufsperspektiven aufzeigen wolle, wie Mehring sagt: ‚Uns ist es wichtig, dass jeder Schüler einen Job findet.‘“
Das Neue Deutschland berichtete über die Pressekonferenz der Stadt Bochum zur Berufsbildungsmesse mit Beteiligung der Bundeswehr unter der Überschrift: „Heimatfront Ruhrgebiet“. Hieraus entstand die in der Anlage beigefügte Collage. In ihrer Strafanzeige hatte die Oberbürgermeisterin entgegen der Faktenlage behauptet, das Zitat des Jugendamtsleiters sei aus dem Zusammenhang gerissen. Die Veröffentlichung bezeichnete sie als “eine nicht mehr tolerierbare und strafrechtliche relevante Verunglimpfung des Jugendamtsleiters”.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Hat die Oberbürgermeisterin erwartet, dass die Strafanzeige Erfolg haben kann, oder sollte dies nur ein symbolischer Akt sein, um bo-alternativ.de und das Friedensplenum einzuschüchtern?
2. Hat die Oberbürgermeisterin ihre Strafanzeige vom Rechtsamt der Stadt überprüfen lassen oder ist sie sogar vom Rechtsamt formuliert worden? Hat die Leiterin des Rechtsamtes der Strafanzeige eine Chance auf Erfolg eingeräumt? Wenn ja: Hat die Fehleinschätzung (die Anzeige hat schließlich nicht einmal zu einer Anklage geführt) Konsequenzen für die Leiterin des Rechtsamtes?
3. Wie viele Beleidigungsanzeigen hat die Oberbürgermeisterin in ihrer Amtszeit gestellt? Wie viele davon waren erfolgreich?
4. Wie hoch schätzt die Stadt den finanziellen Schaden ein, den die Oberbürgermeisterin durch unberechtigte und überflüssige Anzeigen den SteuerzahlerInnen beigefügt hat? Gemeint sind Arbeitszeiten beim Staatsschutz und der Justiz.«