Mittwoch 08.04.15, 12:25 Uhr
ArbeitgeberInnen haben Doku-Pflicht auch für Mini-JobberInnen

Die „Stechuhr aus Papier“ ist ein Muss


Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)schreibt: »Wer in Bochum zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde arbeitet, soll seine Arbeitszeiten aufschreiben. Diesen Rat gibt die NGG. „Jede Überstunde muss notiert werden. Nur so gehen Beschäftigte auf Nummer sicher, dass sie den Stundenlohn von 8,50 Euro auch tatsächlich bezahlt bekommen“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet warnt vor „der Versuchung der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür zu umgehen – durch unbezahlte Mehrarbeit, die nicht notiert werde.“ Ein simples Stunden-Heftchen, in dem Beschäftigte jeden Tag ihre geleisteten Arbeitszeiten aufschreiben, reiche völlig aus. „Mit so einer ‚Stechuhr aus Papier‘ kann man dem Chef jede Stunde schwarz auf weiß glaubwürdig nachweisen“, sagt Sachtje. Auch die rund 35.240 Mini-Jobber in Bochum sollten dies tun. Bei ihnen sei der Arbeitgeber zwar zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet. „Eine ‚Parallel-Kontrolle‘ schadet allerdings auch nicht“, so die NGG Ruhrgebiet.
Das Jammern über die Dokumentationspflicht im Arbeitgeberlager sei „zwar ausgesprochen laut, aber völlig grundlos“. Im Gastgewerbe sei das Dokumentieren von Arbeitszeiten längst gängige Praxis – schon deshalb, um Überstunden oder Nachtzuschläge ordentlich zu bezahlen. Die NGG-Geschäftsführerin fordert die heimischen Bundestagsabgeordneten deshalb auf, jetzt „keine Arbeitgeber-Reparaturen am Mindestlohngesetz vorzunehmen“. Ein „Mindestlohn light“, der etwa durch eine fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten bei Mini-Jobbern nicht kontrolliert werden könne, werde „zum Flopp“.«
Sämtliche Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Ruhrgebiet strikt ab. Der Mindestlohn sei auf einem guten Weg. Es komme nun darauf an, ihn mit seinen positiven Effekten sozial und wirtschaftlich wirken zu lassen. „Das zusätzlich verdiente Geld fließt jetzt nahezu eins zu eins in den Konsum. Es sorgt damit für mehr Kaufkraft in Bochum und dadurch für eine Stärkung der Wirtschaft“, so Sachtje. Um zu garantieren, dass auch tatsächlich der Mindestlohn gezahlt werde, sei es eben auch notwendig, die Arbeitsstunden festzuhalten. Um eine korrekte Entlohnung zu sichern, müssten die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Yvonne Sachtje: „Arbeitgeber, die dazu nicht bereit sind, müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie denn eine korrekte Lohnabrechnung hinbekommen wollen?“