Dienstag 13.01.15, 13:20 Uhr

Annington Inkasso unzulässig


Der Bochumer Mieterverein weist darauf hin, dass das Amtsgericht Dortmund die Inkasso-Praxis der größten deutschen Wohnungsgesellschaft, der in Bochum ansässigen Deutschen Annington, erneut für unzulässig erklärt hat. Der Mieterverein erklärt dazu: »Das gleiche Gericht hatte 2012 die Aktivitäten der Annington-Tochter „Deutsche Wohninkasso“ beendet, worauf die Deutsche Annington ihr Mahnwesen der Berliner Anwaltskanzlei „JHS Legal“ übertrug. Doch auch deren Kosten müssen Mieter nicht begleichen, urteilte das Gericht. Die Deutsche Annington hatte 2011 damit begonnen, Mieter mit Zahlungsrückständen nicht mehr selbst zu mahnen, sondern damit eine eigens zu diesem Zweck gegründete Tochtergesellschaft zu beauftragen: die Deutsche Wohninkasso. Von den Mietern wurde neben der eigentlichen Forderung eine Auslagenpauschale und eine hohe Inkasso-Gebühr verlangt. In vielen Fällen überstiegen die Beträge die Hauptforderung um ein Mehrfaches.
In einem Urteil vom 8. 8. 2012 erklärte das Amtsgericht Dortmund diese Praxis für unzulässig. Mahnungen, so die Begründung, seien standardisierte Schreiben, die ein Großvermieter problemlos selbst abfassen und verschicken könne. Wer trotzdem ein Inkassobüro beauftrage, verletzte seine gesetzliche Pflicht zur Schadensminderung. Ausdrücklich betonte das Gericht, die Deutsche Annington habe durch jahrelange Praxis gezeigt, dass sie durchaus selbst in der Lage sei, Mahnungen durchzuführen. Erst die Bemühungen, Einnahmen zu produzieren, hätten dazu geführt, ein eigenes Tochterunternehmen für das Mahnwesen zu gründen. (AG Dortmund, AZ: 425 C 6285/12)
Die Deutsche Annington stampfte darauf ihr Tochterunternehmen wieder ein, übernahm das Mahnwesen aber nicht wieder selbst, sondern beauftragte die Berliner Kanzlei JHS Legal. Die machte in der Folge sogar noch höhere Kosten geltend. Zu Unrecht, wie jetzt erneut das Amtsgericht Dortmund urteilte: Am 6. 1. 2015 schrieb es der Deutschen Annington ins Stammbuch, „dass es auch bei einem gewerblichen Großvermieter wie der Klägerin die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden für nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig hält. Daran hat sich nichts geändert.“ (AG Dortmund, AZ: 425 C 6720/14)
Der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. fordert die Deutsche Annington auf, diese Inkasso-Praxis nunmehr endlich zu beenden, keine weiteren Tricks zu versuchen und alle in der Vergangenheit zu Unrecht kassierten Gebühren unverzüglich zu erstatten. Annington-Mietern mit Zahlungsrückständen rät der Mieterverein, nur die Hauptforderung zu begleichen (wenn diese berechtigt ist), nicht aber die Kosten der Anwaltskanzlei.«