Mittwoch 01.10.14, 17:00 Uhr

AufRECHT bestehen:
Kein Sonderrecht im Jobcenter!


Der Erwerbslosenausschuss von ver.di im Bezirk Bochum – Herne schreibt: »AufRECHT bestehen: Kein Sonderrecht im Jobcenter! Mit diesen Forderungen beteiligen sich bundesweit Erwerbslosengruppen gegen die geplanten Verschärfungen der Hartz-Gesetze. In Bochum werden am Donnerstag, 2. Oktober von 10 – 13 Uhr  Erwerbslose vor dem JobCenter an der Universitätsstraße 74a an einem Infostand mit Betroffenen (‚Kunden‘ sowie MitarbeiterInnen) Gespräche suchen und diese über ihre Rechte informieren.« Der Erwerbslosen verweist auf den bundesweiten Aufruf zur Aktion:
»Das „Hartz-IV“-Gesetz macht Erwerbslose und AufstockerInnen zu BürgerInnen zweiter Klasse. Ihre Rechte sind im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbeziehenden deutlich eingeschränkt worden. Vielfach verweigern die JobCenter Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und begehen damit täglich Rechtsbruch. Diese Praxis will die Bundesregierung unter dem zynischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ noch verschärfen.
„Rechtsfreier Raum Jobcenter“:
Wie sieht der Alltag oft im Jobcenter aus?
„Für Sie sind wir hier nicht zuständig.“
„Ihre Unterlagen sind nicht vollständig, kommen Sie wieder, wenn Sie alles beisammen haben. Vorher gibt es keinen Termin.“
„Ihr Kind ist ja noch gar nicht geboren. Wer weiß, ob das überhaupt was wird.“
In solch bedrückenden und entwürdigenden Erfahrungen wird eine grundlegende Haltung deutlich:
Wer arm ist, hat faktisch weniger Rechte.
Die Missstände in den Jobcentern haben strukturelle Ursachen: Zu wenig Personal, unzureichende Ausbildungen für die Arbeit im Jobcenter und interne Anweisungen von oben führen dazu, dass sich Leistungsberechtigte als Bittsteller und Bürger/-innen zweiter Klasse fühlen.
Das Ziel der genannten Schikanen liegt auf der Hand: Hartz-IV-Bezug soll so unbequem wie möglich gemacht werden. Mittellose und einkommensarme Menschen sollen von vornherein abgeschreckt werden, Leistungen zu beantragen.
Rechtsansprüche auf Existenzsicherung werden auf diese Weise in großem Stil verwehrt. Mit der herrschenden Gewährungspraxis der Jobcenter kann bei denjenigen viel Geld eingespart werden, die ohnehin nichts haben. Es handelt sich mithin um Kürzungen von Sozialleistungen, für die kein Gesetz geändert werden muss – sie werden von den Behörden vor Ort in Eigenregie vollzogen.
Noch nicht das Ende der Fahnenstange!
Zurzeit werden Änderungen am Hartz-IV-Gesetz diskutiert, die den harmlos daherkommenden Titel: „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ tragen.
Viele dieser Vorschläge von Länderministerien und der Bundesagentur für Arbeit haben insgesamt das Ziel, die Rechtsposition von Leistungsberechtigten weiter auszu­höhlen und den Behörden noch weniger rechtsstaatliches Handeln abzuverlangen.
Der „rechtsfreie Raum“ Jobcenter soll legalisiert werden, indem der Gesetzgeber die Hartz-IV-Behörden noch weiter zu Sonderrechtszonen erklärt. Durch diese „Leistungsvereinfachung“ werden letztlich alle Beziehenden von Sozialleistungen verlieren – und auf lange Sicht auch die Rechte von Erwerbstätigen bedroht.
Bundesweit fordern deshalb Erwerbslosengruppen und -zusammenschlüsse:

  • Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Leistungsberechtigte zu ihrem unverkürzten Recht kommen und im Bedarfsfall existenzsichernde Leistungen ohne Schikanen erhalten! Sie muss auch dafür sorgen, dass in den Jobcentern ausreichend und gut ausgebildetes Personal arbeitet.
  • Die zurzeit diskutierten Vorschläge, die Rechte von Erwerbslosen abermals zu beschränken, dürfen nicht Gesetz werden! Vielmehr sind die Rechte der Leistungsbezieher gegenüber den Jobcentern zu stärken!
  • Die örtlichen Jobcenter haben sich an bestehende Gesetze zu halten, Verfahrensregeln einzuhalten und bürgerfreundlicher zu arbeiten!
  • Beschäftigte, Gewerkschaften, Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sind aufgefordert, sich mit den Erwerbslosen solidarisch zu erklären, und dürfen die gesetzliche Einführung der „Sonderrechtszone Jobcenter“ nicht zulassen!«