Freitag 28.03.14, 15:41 Uhr

Polizei: „Wir haben nicht gefilmt“


Bei der vom Bündnis gegen Rechts (BGR) angemeldeten Demonstration gegen einen Naziaufmarsch vor dem Flüchtlingsheim an der Wohlfahrtstraße am 1. Februar, hat die Polizei die Antifa-Kundgebung gefilmt (Foto). Sie leugnet dies. In einem Schreiben an die Polizeipräsidentin hatte das BGR daran erinnert: „Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 entschieden, dass im Rahmen von Versammlungen Videoüberwachungen nur dann zulässig sind, wenn es einen hinreichenden Anlass dafür gibt. Begründet wird das damit, dass durch die Identifizierbarkeit der Versammlungsteilnehmer aus Art. 8 I GG immer in deren Versammlungsfreiheit eingegriffen wird und dies gerade nicht anlasslos geschehen darf, zumal von Videoaufzeichnungen eine gewisse Einschüchterungswirkung ausgeht.“ Die Polizeipräsidentin wurde aufgefordert, die verantwortlichen BeamtInnen zu rügen und zuzusichern, dass das Filmmaterial gelöscht bzw vernichtet worden ist. Die Polizei hat daraufhin telefonisch mitgeteilt, dass gar nicht gefilmt wurde und in einem Anwortschreiben behauptet: „Ihrem Wunsch entsprechend bestätige ich, dass von der Veranstaltung am 01.02.2014 keine Video- oder sonstigen Aufzeichnungen vorgenommen wurden, weil dazu kein Anlass gegeben war.“