Donnerstag 16.01.14, 12:01 Uhr

Persönliche Daten an die Bundeswehr?


Die Bochumer Stadtverwaltung ist nach dem Soldatengesetz verpflichtet, der Bundeswehr die Adressen aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, mitzuteilen. Allerdings können die Betroffenen der Datenübermittlung widersprechen. Sie sind auf dieses Widerspruchsrecht hinzuweisen. Die Linksfraktion im Rat hat nun nachgefragt, ob die „Verwaltung in der Verpflichtung, auf das Widerspruchsrecht gegen eine Datenübermittlung an die Bundeswehr hinzuweisen, eine wichtige Aufgabe des Jugendschutzes im Sinne einer Beratung junger Menschen und ihrer Eltern vor Gefahren für Leib, Leben und seelische Gesundheit“ sieht. Sie fragt: „Warum ist ein Hinweis, der Werbung für den Soldatenberuf erschweren kann, weniger wichtig als beispielsweise die Warnung Jugendlicher vor Gefahren von Alkohol und Nikotin?“ Die Anfrage im Wortlaut.