Ein Gedanke zu “Petition erreicht Quorum

  • Norbert Hermann

    52.000 Stimmen + noch einige tausend auf den Papierlisten. Da ist uns doch ein Stein vom Herzen gefallen. Das Risiko eines Scheiterns war gross – bei 20.000 hakte es deutlich. Dann sind alle möglichen Listen aktiviert worden, und viele Nichtbetroffene haben aus Solidarität ihre Unterstützungsunterschrift geleistet. Nicht auszudenken, welche Auswirkungen es auf die Moral der Menschen gehabt hätte, wenn das Quorum nicht erreicht worden wäre. Ein „Selbstläufer“, wie zuvor behauptet, war das sicherlich nicht.
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    Inge Hannemann dazu:
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    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=270847606397196&set=a.176123275869630.1073741828.173820092766615&type=1
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    Aaaaber:
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    Bundestag lehnt sanktionsfreie Mindestsicherung ab (26. April 2012 -s.u.))
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    So schnell hat der Bundestag noch nie auf eine Petition reagiert: sie haben dazu sogar eine Zeitreise unternommen und bereits zwanzig Monate vor Ende der Mitzeichnungsfrist über das Anliegen der Petition entschieden. (Hartz IV-Beziehende würden dafür eine Sanktion wegen unerlaubter Ortsabwesenheit bekommen).
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    Jetzt gilt es weiterzumachen und organisierte Strukturen weiterzuentwickeln und aufzubauen. Die Hartz IV-Betroffenen (die allermeisten haben sich klug enthalten wie zur Bundestagswahl) und die Unterstützenden (50% der Unterzeichnenden?) dürfen jetzt nicht in die Messer der Parlaments- und Grundgesetzgläubigkeit laufen. Der Bundestag wird wohl kein grosses Bohei mehr machen, nachdem sie bereits am 26. April des Vorjahres sich ausführlich mit der Sache auseinandergesetzt haben und etliche Vorträge von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften usw. dazu gehört haben. Wahrscheinlich werden sie sich in aller Kürze damit befassen, in einer „Sitzung“ nachts um Mitternacht, wie üblich bei solchen „Nebensächlichkeiten“. Wenn keiner mehr da ist und alle Wortbeiträge schriftlich zu Protokoll gegeben werden. Eine andere Form der jetzt zwingenden „Befassung“ kann nicht erzwungen werden.
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    Jetzt gilt es klarzumachen, dass die Petition mit ihrer breiten Unterstützung ein gutes Zeichen ist, dass aber keinerlei Illusion bestehen darf, dass die Herrschaftselite sich dadurch beeindrucken liesse oder gar die Sanktionen im Widerspruch zur Geschäftsordnung (Grundgesetz) des „Staates und seiner bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft“ (August Bebel) sehen könnte. Alles andere wäre ein Verbrechen an (noch) gutgläubigen Menschen.
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    Bundestag lehnt sanktionsfreie Mindestsicherung ab (26. April 2012)
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    Die Sanktionsregeln insbesondere für unter 25-Jährige im Hartz-IV-Bezug sorgen im Deutschen Bundestag für heftige Diskussionen: Während die Koalition darin ein geeignetes Instrument des „Forderns und Förderns“ sieht, hält die Opposition sie für einen falschen Weg bei dem Versuch, Arbeitsuchende zu motivieren. Dies wurde in der Debatte über Sanktionen in den Hartz IV-Regelungen am Donnerstag, 26. April 2012, deutlich. Der Bundestag lehnte einen Antrag der Linksfraktion (17/5174) mit 429 Nein-Stimmen bei 68 Ja-Stimmen und 67 Enthaltungen ab. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3207) fand mit 308 Nein-Stimmen bei 144 Ja-Stimmen und 112 Enthaltungen keine Mehrheit. Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/6391). Ein weiterer Antrag der Linken (17/9070) wurde zur Beratung in den Ausschuss überwiesen.
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    Weiterlesen:
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    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38737544_kw17_de_hartzIV/

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