Samstag 14.12.13, 19:56 Uhr
Job-Center gibt keine Zahlen bekannt

Zwangsverrentung durch Hartz IV 1


„Mit dieser dürftigen Antwort werden wir uns nicht zufrieden geben“, sagt Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste, und kritisiert die Mitteilung der Verwaltung zum Thema Zwangsverrentung durch Hartz. Die Soziale Liste im Rat wollte u. a wissen, wie viele Aufforderungen zur Beantragung einer Altersrente vom Jobcenter verschickt wurden und wie zahlreich die Übergänge in die vorzeitige Altersrente sind. Zu beiden Fragen machte das Jobcenter mit der Begründung, diese würden „statistisch nicht erhoben“ keine Angaben. Die Soziale Liste will im Sozialausschuss in dieser Frage weiter nachgehen.


Ein Gedanke zu “Zwangsverrentung durch Hartz IV

  • Norbert Hermann

    Zur Erläuterung:
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    Menschen im Hartz IV-Leistungsbezug sind verpflichtet, mit 63 Jahren die vorgezogene „Altersrente für langjährig Versicherte“ zu beantragen (Voraussetzung: Beitrags-/ Wartezeit von 35 Jahren). Dabei kommt es zu lebenslänglichem Rentenabzug iHv 3,6 % pro vorgezogenem Jahr. Bei einer gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 Jahren sind das 7,2 %, wenn die Altersgrenze von 67 Jahre erreicht ist (2031) sogar 14,4 %!
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    Begründet wird der Anstieg der Regelaltersgrenze bekanntlich mit der gestiegenen und noch steigenden Lebenserwartung. Das trifft aber nur für besser gestellte Schichten der Bevölkerung zu. Für ärmere Schichten ist hingegen statistisch ein leichtes Sinken der Lebenserwartung festzustellen. Der herrschenden Logik folgend müsste für sie die Regelaltersgrenze abgesenkt werden.
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    Ohnehin ist es so, dass die Lebenserwartung ärmerer Schichten um 10 – 20 Jahre geringer ist als die Lebenserwartung besser Gestellter. Ärmere Schichten haben also schon immer mit ihren nicht genutzten Beitragspunkten die Renten besser Gestellter mitfinanziert. Jetzt soll ihnen mit der Hartz IV-Reglung das bisschen Rente für die wenigen Jahre auch noch beschnitten werden. Dagegen kann mensch sich erfolgreich zur Wehr setzen. Infos gibt es in der aktuellen „Quer“ der ALSO (Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg) auf S. 8ff. Dort gibt es auch einen Musterwiderspruch. Beratung und anwaltliche Hilfe ist nötig. Hilfe für Bochum gibt es bei Bochum-Prekaer@t-online.de.
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    „Quer“ ALSO: http://www.also-zentrum.de/seiten/zeitung-quer/downloadbereich.php

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