Dienstag 10.12.13, 17:01 Uhr

Weihnachtsgeld für Azubis!


Auszubildende in Hotels und Gaststätten haben Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das stellt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) klar und schreibt: »Viele Hotel- und Restaurantchefs hätten sich bislang um die Sonderzahlung zum Jahresende gedrückt. Diese sei jedoch rechtlich verbindlich und damit mehr als ein „Dankeschön-Geschenk“ der Arbeitgeber. „Vom Nachwuchs-Koch bis zur angehenden Restaurantfachfrau im Service sollten alle Azubis ihre November-Abrechnung genau prüfen. Denn mit dieser Überweisung muss auch das Weihnachtsgeld auf dem Konto sein“, sagt Yvonne Sachtje. Andernfalls, so die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet, müsse der Ausbildungsbetrieb im Dezember oder Januar „nachzahlen“. Das gelte für alle Gastro-Azubis – von der Restaurantküche bis zur Hotelrezeption.
Das Weihnachtsgeld betrage eine halbe Azubi-Vergütung. Für eine angehende Kellnerin im zweiten Ausbildungsjahr seien dies immerhin rund 355 Euro. Ein Koch im dritten Ausbildungsjahr bekommt sogar 403 Euro. Anspruch haben, so die NGG, alle Azubis die in der Gewerkschaft sind und mindestens ein Jahr im Ausbildungsbetrieb arbeiten. Derzeit sind bei der Arbeitsagentur rund 170 Azubis im Gastgewerbe in Bochum registriert. Zu Fragen rund ums Weihnachtsgeld und zur Ausbildungsvergütung hat die NGG eine Hotline eingerichtet:
040 / 3 80 13 – 255 (Stichwort „Azubi-Infos“). Das Beratungstelefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr geschaltet.«