Montag 09.09.13, 14:51 Uhr
Familiennachzug von syrischen Staatsangehörigen unzureichend

Kritik des Flüchtlingrates


Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat eine Aufnahmeanordnung syrische Flüchtlinge erlassen. Der Flüchtlingdsrat NRW erklärt dazu: »Damit folgt es anderen Bundesländern wie Rheinland- Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen. Aufgenommen werden sollen Verwandte hier lebender syrischer Staatsangehöriger ersten und zweiten Grades, also Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister. Der Flüchtlingsrat NRW e.V. begrüßt das Vorhaben des Innenministers Ralf Jäger, hält es jedoch für unzureichend. Positiv hervorzuheben ist die Möglichkeit, Verwandte nachzuholen, die ansonsten keinen Anspruch auf Familienzusammenführung hätten, da ein solcher Anspruch nur für die Kernfamilie, d.h. Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder besteht. Allerdings ist die Zahl der aufzunehmenden Personen auf 1000 begrenzt. In anderen Bundesländern besteht eine solche Limitierung nicht.
„Innenminister  Jäger kritisiert einerseits die Bundesregierung für die geringe Aufnahmequote von Syrern, begrenzt jedoch selbst das zusätzliche Aufnahmekontingent  für NRW“, so Heinz Drucks, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW. „Angesichts von etwa 12.000 in NRW lebenden Syrern ist die angesetzte Obergrenze für die Aufnahme von Familienangehörigen nur wieder ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Die Bedingungen, unter denen eine Familienzusammenführung möglich ist, sind zudem sehr restriktiv gefasst. Die hier lebenden Angehörigen müssen sich dazu verpflichten, für den Unterhalt, die Krankenversicherung und den Wohnraum der Flüchtlinge aufzukommen.
„Eine vollständige Lebensunterhaltssicherung stellt für die Betroffenen oft eine unüberwindbare Hürde dar“, erklärt Heinz Drucks. „Allein die Beiträge für eine private Krankenversicherung übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten der hier lebenden Angehörigen, gerade wenn eine ganze Familie hergeholt werden soll.“
Weitere Einschränkungen wie die Erlaubnis zum Nachzug lediglich zu Menschen, die hier mindestens eine Aufenthaltserlaubnis haben, engen den Kreis der potenziell Begünstigten weiter ein. Der Flüchtlingsrat NRW bezweifelt deshalb den Erfolg der Aufnahmeanordnung.
„Selbst eine Aufnahme von 1000 syrischen Flüchtlingen ist unter diesen Voraussetzungen des erleichterten Familiennachzugs äußerst unrealistisch“, erklärt Heinz Drucks.
Der Flüchtlingsrat NRW hatte das Land NRW zuvor in einem Offenen Brief aufgefordert, eine an humanitären Grundsätzen ausgerichtete Aufnahmeanordnung zu erlassen. Die Erleichterungen im Familiennachzug sind hierfür ein erster Schritt, jedoch sind, wie aufgezeigt, hier dringende Nachbesserungen notwendig. Darüber hinaus sollte eine zusätzliche Regelung getroffen werden, von der auch Menschen ohne hier lebende Familienangehörige profitieren können, beispielsweise alte oder kranke Menschen, Alleinerziehende oder sonst besonders Schutzbedürftige.
Der Flüchtlingsrat NRW fordert deshalb die Landesregierung auf, ihrer humanitären Verantwortung in adäquater Weise nachzukommen und weitreichendere und erfüllbare Kriterien für die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen festzulegen.«