Donnerstag 29.08.13, 11:11 Uhr

Zwangsverrentung durch Hartz IV? 2


Die Soziale Liste schreibt: »Die Berichte, dass die JobCenter Langzeitarbeitslose mit Vollendung des 63. Lebensjahres gegen ihren Willen drängen, eine Rente mit hohen Abschlägen zu akzeptieren veranlasst die Soziale Liste zu der Frage, wie sich das JobCenter Bochum in dieser Frage verhält. Die Fragen der Sozialen Liste im Rat im einzelnen: 1. Wie viele über 58-jährige werden vom JobCenter in der Statistik geführt?
2. Wie viele Aufforderungen zur Beantragung einer Altersrente wurden seit dem 1.1.2012 verschickt?
3. Wie hoch ist der Anteil der in diesem Zeitraum erfolgten Übergänge von Hartz IV in die vorzeitige Verrentung mit Abschlägen? Gab es Fälle in denen Betroffene gegen ihren Willen in die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen geschickt wurden?
4. Wie wirkt sich die „Rente mit 67“ hierbei aus?
5. Gibt es ein unabhängiges Beratungsangebot für Betroffene. Weist das JobCenter auf Beratungsmöglichkeiten hin? Erfolgt, gegebenenfalls ab wann, und bei welcher zu erwartenden Höhe der Rente, eine Aufforderung zu einer Rentenantragsstellung?«


2 Gedanken zu “Zwangsverrentung durch Hartz IV?

  • Norbert Hermann

    Erfolgreich juristisch wehren
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    Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II ab 01.01.2008 entstanden ist und für die kein Bestandsschutz besteht, sind grundsätzlich ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig, d.h. auch mit Abschlägen (idR 7,2 % monatlich bis zum Lebensende), in Anspruch zu nehmen. Die schrittweise Einführung der „Rente ab 67“ hat darauf keinen Einfluss.
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    Es lässt sich aber durchaus erfolgreich in vielen Fällen juristisch dagegen vorgehen.
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    Infos finden sich hier:
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    http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/info609_zwangsverrentung.pdf und hier:
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    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12a-SGB-II-Unbilligkeitsverordnung.pdf
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    Dringend erforderlich ist der Kontakt zu kompetenten Anwaltskanzleien (Liste über: bo-sozialberatung@t-online.de) und/oder zu einer der folgenden Beratungsstellen:
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    Bochumer Sozialberatung (Herr Toni Hillebrand, Jurist); 44791 Bochum, Am Bergbaumuseum 37, Mo. u. Do. 14.00 – 16.00 Uhr, Tel.: 0176 – 90 79 25 78; http://www.sozialberatung-ruhr.de/ ; Mail: mail-an-beratung@gmx.de
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    Evangelische Beratungsstelle für Arbeitslose; 44787 Bochum, Brückstr. 46, Tel. 0234-35 00 91; Mo. – Do. 9:00 – 16:00; Fr. 9:00 – 12:00; http://www.beratungsstelle-bochum.de/
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    IG Metall – Erwerbslosenberatung, Alleestr. 80, 44793 Bochum Telefon:0234 – 96446-0 Mail: bochum-herne@igmetall.de ; jeden Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Rechtsberatung Arbeits- und Sozialrecht, nach Vereinbarung; Telefon: 0234 – 96446-25
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    Partei „Die Linke“ Bochum, Wahlkreisbüro; 44793 Bochum, Alleestr. 36, Tel.: 610 65 855/6; Do. 16.00 – 18.00
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    Unabhängige Sozialberatung; Beratungs- und Beschwerdestelle für Erwerbslose, Haus der Begegnung, Alsenstr. 19a, , 44789 Bochum, Di.: 16.00 – 18.00, Tel.: 0174 – 80 560 80; http://www.sozialberatung-bochum.de/;

  • Norbert Hermann

    Ergänzung:
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    Die schrittweise Einführung der „Rente ab 67“ macht sich in dem Sinne bemerkbar, dass zwar die Zwangsverrentung mit 63 bleibt, mit Fortschreiten des regulären Renteneintrittsalters aber diese Zwangsverrentung schrittweise mehr und mehr Monate gegenüber der regulären Renteneintrittsalter vorgezogen ist.
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    Jeder Monat des vorgezogenen Renteneintritts führt zu einer dauerhaften Kürzung der monatlichen Rente iHv 0,3 %. Mit Erreichung der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in 2032 wäre ein Renteneintritt mit 63 um 4 Jahre = 48 Monate vorgezogen. Das führt zu einer dauerhaften Kürzung iHv 48 x 0,3 = 14,4 %.

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