Donnerstag 29.08.13, 11:52 Uhr
NGG-Appell zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres:

Betriebe sollen keine „Lehre light“ bieten


Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) an die Hotels und Gaststätten appelliert, „Jugendliche qualifiziert und tarifgerecht auszubilden. Hierzu gehöre ein qualifizierter Ausbilder im Betrieb, der den Azubis gutes fachliches Know-how vermittle. Darüber hinaus sei es notwendig, die Arbeits- und Urlaubszeiten der Jugendlichen einzuhalten und ihnen die festgesetzte Vergütung zu zahlen.“ „Unser Appell zum Start des neuen Lehrjahres hat durchaus einen ernsten Hintergrund. Unter Berufsanfängern genießen die Ausbildungsqualität und die Ausbildungsbedingungen in der Gastro-Branche nämlich keinen guten Ruf. Im NRW-Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben die befragten Jugendlichen ihre Ausbildungen zum Hotelfachmann und zur Restaurantfachfrau mit am schlechtesten bewertet“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet fordert die Gastro-Betriebe in Bochum auf, hier ein klares Gegensignal zu setzen. In punkto fairer und guter Ausbildung sollten sie mit gutem Beispiel vorangehen.
„Lehrlinge dürfen nicht als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden. Für Chefs, die aus Kostengründen sogar soweit gehen, ‚Alibi-Azubis’ als Aushilfskräfte zu beschäftigen, kann es richtig teuer werden“, sagt Yvonne Sachtje. Die NGG-Geschäftsführerin verweist dabei auf ein aktuelles Urteil des Hammer Arbeitsgerichtes. Danach bekommt eine Jugendliche über 15.000 Euro Schadensersatz: Obwohl sie mit der Betreiberin einer Kaffeehaus-Kette einen Ausbildungsvertrag zur Systemgastronomin geschlossen hatte, fand keinerlei Ausbildung statt. Es gab weder einen Ausbilder, noch wurde der Ausbildungsvertrag bei der IHK eingetragen. Das Gericht wertete die Tätigkeit der Jugendlichen vor diesem Hintergrund nicht als Ausbildungsverhältnis, sondern als einen regulären Job auf der Basis einer Aushilfskraft – mit gravierenden Folgen: Der Betrieb muss einen deutlich höheren Stundenlohn nachzahlen.
„Solche krassen Fälle sind natürlich die Ausnahmen. Allerdings haben wir immer wieder Fälle, in denen Arbeitszeiten nicht eingehalten werden und von Azubis zig Überstunden ohne Bezahlung geleistet werden müssen. Auch das geht nicht. Genauso wie dauerhaft stupide Arbeiten ohne Lerneffekt“, so Yvonne Sachtje. Neben der Einhaltung der Arbeitszeiten hat für die NGG-Geschäftsführerin die Vermittlung von Fachwissen oberste Priorität. Mit einer „Ausbildung light“ sei weder den Lehrlingen noch den Betrieben geholfen. Yvonne Sachtje: „Der Ausbildungsplan ist kein Papiertiger für die Tresenschublade. Genauso wenig dürfe der Ausbilder-Job im Betrieb lediglich eine Statistenrolle sein“. Angesichts des Fachkräftemangels würden sich alle Chefs, die ihren Nachwuchs schlecht ausbildeten, ins eigene Fleisch schneiden.