Freitag 12.07.13, 16:30 Uhr

Mit großem Unverständnis


Die Linksfraktion hat eine Anfrage zur nächsten Ratssitzung gestellt: »Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigte am Karfreitag im Sozialen Zentrum in der Josephstraße den Film „Das Leben des Brian“. Fast ein Vierteljahr später hat die Stadt Bochum deswegen ein Bußgeldverfahren mit der Androhung eines Bußgeldes bis zu 1.000 Euro eingeleitet, weil die Filmvorführung gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoße. Bundesweit berichten Medien darüber mit großem Unverständnis. Religionsfrei im Revier sieht in den einschlägigen Vorschriften des Feiertagsgesetzes und in der Einleitung eines Bußgeldverfahrens einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungs-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Dies ist auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Feiertagsgesetz, über die das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden wird.
Ob wegen eines etwaigen Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz durch die Filmvorführung am Karfreitag ein Bußgeld verhängt werden soll, ist nach dem Gesetz keine zwangsläufige Folge, sondern eine Ermessensentscheidung.
Vor diesem Hintergrund fragt Die Linke im Rat:
1.) Welche Rechtsgründe, insbesondere welche Ermessenerwägungen waren für die Verwaltung ausschlaggebend, ein Bußgeldverfahren einzuleiten und dabei ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro für angemessen zu halten?
2.) Hat die Verwaltung bei ihrer Ermessensentscheidung erwogen, dass für die Initiatoren der Filmvorführung Grundrechte streiten und wie hat sie diese – unter Berücksichtigung der konkreten Abläufe – gegen die Ziele des Feiertagsgesetzes abgewogen?
3.) Wenn die Verwaltung den Verstoß gegen das Feiertagsgesetz für so schwerwiegend hält: Warum hat sie nichts unternommen, die öffentlich angekündigte Filmvorführung zu unterbinden und erst eine Vierteljahr später ein Bußgeldverfahren eingeleitet?«