Donnerstag 11.07.13, 12:54 Uhr
Update

Eine kolportierte Summe


Die Stadt Bochum rudert in der Bußgeldandrohung gegen die Initiative Religionsfrei im Revier offenbar zurück. Die Stadt hatte ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro wegen der Vorführung des Films „das Leben des Brian“ am Karfreitag angedroht. Siehe Meldung „The Bright Side of Life“ vom 5. 7. 13. Der Leiter des Presseamtes der Stadt wird gestern in den Ruhr Nachrichten zitiert: »“Deshalb können wir auch zum jetzigen Zeitpunkt keine „Aussage darüber treffen, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde“, so Thomas Sprenger, Sprecher der Stadt Bochum. Für ihn ist auch die in den vergangenen Tagen kolportierte Summe von 1000 Euro Bußgeld nicht nachvollziehbar. ,,Es gab in der letzten Woche eine Anhörung mit dem Anwalt der Initiative, nun prüfen wir die dort gemachten Angaben. Am Ende dieser Prüfung kann ein Bußgeld in einer unbekannten Summe stehen. Es kann aber auch eine Null dabei herauskommen“, so Sprenger.« Am Montag hatte Sprenger noch gewusst, woher die kolportierte Summe kommt. In einem RTL-Beitrag  sagte er zu dem Vorgang: „Der Rahmen geht bis zu 1.000 Euro bei grobem und vorsätzlichem ganz bewussten Verstoß gegen ein Gesetz. Auf den ersten Blick scheint das so zu sein, dass das zutrifft.“
Das steht auch so in der 45-seitigen Akte, in die der Anwalt der Initiative Einblick genommen hatte. Anzeige erstattet hat das Umwelt- und Grünflächenamt. Zuständig war die Mitarbeiterin für den Bereich „Lärm – Groß- und Bühnenfeuerwerk / Geruchsbelästigung / Ruhezeiten / Musikdarbietungen / Traditionsfeuer“.  Sie forderte eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro und schrieb: „Eine erhöhte Geldbuße erscheint aufgrund des angekündigten Verstosses und der vorherigen Information über die gesetzlichen Bestimmungen angemessen.“  Das Rechtsamt hatte dann in seinem Schreiben an die Initiative nur noch ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro angedroht.
update: „Der Leiter des Presseamtes Thomas Sprenger hat gegenüber bo-alternativ.de klargestellt, dass es ihm bei der Formulierung über die nicht nachvollziehbare kolportierte Summe nicht um die 1.000 Euro Bußgeldobergrenze gegangen sei. Dies sei völlig eindeutig. Hier habe es ein Missverständnis gegeben. Weder die 1.000 Euro, noch die im Artikel erwähnten 2.000 Euro seien aber als bereits verhängte Bußgelder zu betrachten.