Montag 10.06.13, 19:59 Uhr

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen


Die Empörung der Tierschutzvereine über NRW-Umweltminister Remmel kann die Linksfraktion gut nachvollziehen. Die Fraktion schreibt: »Dieser hatte den Vereinen mit ihrem Anliegen, eine gesetzliche Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen, eine Abfuhr erteilt. Das neue Tierschutzgesetz auf Bundesebene würde das möglich machen. Allerdings soll das Ministerium Presseberichten zufolge der Stadt Bochum eingeräumt haben, eigenständig eine solche Kastrationspflicht einzuführen. „Wenn das stimmt, ist die Stadt Bochum in der Pflicht“, findet Sebastian Michaelis, sachkundiger Bürger im Umweltausschuss. „Wer eine Katze draußen frei herum laufen lässt, soll sie kastrieren lassen, damit das Leiden von wildlebenden Jungkatzen nicht noch mehr vergrößert wird. Das haben wir als Antrag in die letzte Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 23. Mai eingebracht. Zuvor hatten sich die acht Bochumer Tierschutzvereine mit diesem Anliegen an alle Ratsfraktionen und die Oberbürgermeisterin gewendet.“
Der Ausschuss hatte noch Informationsbedarf und beauftragte die Verwaltung, u.a. die Regelungen in den 80 Städten in NRW, die eine solche Regelung mittlerweile haben, und die eventuell anfallenden Kosten bis zur nächsten Sitzung darzustellen. Bis dahin wurde die Entscheidung  vertagt. Nach Ansicht der Linksfraktion sind mit der Aufforderung aus Düsseldorf auch evtl. rechtliche Bedenken gegen eine Aufnahme der Kastrationspflicht in die Bochumer Ordnungsverordnung vom Tisch.
Damit die Maßnahme auch tatsächlich umgesetzt wird, empfiehlt die Linksfraktion die Kooperation mit den Tierschutzverbänden und den Tierärztinnen und Tierärzten. Diese können die Katzenhalterinnen und Katzenhalter über die Verordnung aufklären und die entsprechenden Maßnahmen durchführen. Zur Vermeidung von sozialen Härten soll die Verwaltung ein Konzept über die Möglichkeit verbilligter Kastrationen erstellen.«