Dienstag 28.05.13, 14:36 Uhr

Keine Zeit für einen Ratsbürgerentscheid


Mitte Dezember 2012 wurde der Antrag der Linksfraktion zu einem Ratsbürgerentscheid vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass nicht mehr genügend Zeit dafür sei. Fünf Monate später ist noch nicht viel vom Baubeginn des Musikzentrums zu sehen. Die Linksfraktion formuliert nun in einer Anfrage an die Oberbürgermeisterin den Verdacht, dass die Zeitfrage nur ein vorgeschobenes Argument war: »Im Herbst des vergangenen Jahres hat das Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum das Quorum von 11.840 Unterschriften von Bochumer Bürgerinnen und Bürgern mit 13.425 Unterschriften deutlich übertroffen. Nach Verwaltungsauffassung und auch nach Auffassung der Ratsmehrheit hatte das Begehren allerdings rechtliche Mängel. Die Linksfraktion hat daraufhin den Antrag gestellt, dass der Rat die Durchführung eines so genannten Ratsbürgerentscheids beschließt. Das wäre letztlich auf das Gleiche hinaus gelaufen, aber rechtlich absolut einwandfrei gewesen. Die Verwaltung hatte gegen diesen Antrag argumentiert, da die Zeit für die Realisierung des Musikzentrums zu knapp sei. Die Verzögerung würde – so die Verwaltung – dazu führen, dass der Zeitrahmen nicht eingehalten werden könne und somit Fördermittel in Millionenhöhe verloren gingen. Dieser Argumentation folgten viele Ratsmitglieder, obwohl sie inhaltlich einen Bürgerentscheid unterstützten.
Am 30. April diesen Jahres hat der offizielle Spatenstich für das Musikzentrum stattgefunden. Nach Presseberichten sind jedoch bisher keine wesentlichen Maßnahmen (die Plantanenfällung lassen wir außen vor) durchgeführt worden. Für die Linksfraktion stellt sich die Frage, ob nicht doch ein Bürgerentscheid hätte durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Wenn der Rat am 13. Dezember 2012 die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids getroffen hätte, wann hätte der Entscheid frühestens stattfinden können?Welche unumgänglichen Maßnahmen sind bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden? Wie teuer waren diese?
  • Wurden Verträge mit anderen Beteiligten als der Stadt Bochum bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen?
  • Wenn Verträge abgeschlossen wurden, hätten sie unter den Vorbehalt des Ausgangs des Bürgerentscheids gestellt werden können?
  • Sind mittlerweile Ausschreibungen für den Bauauftrag erfolgt? Wenn ja, wann?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Juli 2013.«