Donnerstag 21.03.13, 14:30 Uhr
Die Bezirksregierung stellt fest: Karfreitag ist alles verboten

Selbst private Filmvorführung verboten 9


Die Initiative Religionsfrei im Revier hatte bei der Landes- und Bezirksregierung und der Stadt Bochum nachgefragt, ob es erlaubt sei, den Film das „Leben des Brian“am Karfreitag vorzuführen. (Näheres.) Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Initiative Religionsfrei im Revier mitgeteilt, dass selbst eine private geschlossene Veranstaltung mit einer Filmvorführung verboten ist. Wörtlich: „Soweit ein nicht geeigneter Film außerhalb von Wohnungen vorgeführt wird, ist dies nach § 6 Abs.3 Nr. 2 FTG NW  auch bei privaten unterhaltenden Veranstaltungen  an Karfreitag nicht erlaubt.“ Die Initiative Religionsfrei im Revier wird den Film trotz dieses Verbotes vorführen, um dagegen zu protestieren, dass es nach wie vor eine Vielzahl von überkommenen klerikalen Vorschriften in deutschen Gesetzen und Verordnungen gibt. Es sei eigentlich ein Merkmal von fundamentalistisch religiös geprägten Staaten, dass religiöse Vorschriften für das private Verhalten von Bürgerinnen und Bürger verbindlich gemacht werden.
In einer aufgeklärten freiheitlichen Gesellschaft werde die Freiheit von Weltanschauungen und Religionen respektiert. Weiter heißt es: „Wir respektieren selbstverständlich, dass Christinnen und Christen am Karfreitag der Ermordung ihres Religionsstifters gedenken und dies zum Anlass zur Trauer nehmen.  Trauerfeierlichkeiten sollten vor Störungen geschützt werden. Nicht akzeptabel ist allerdings, dass auch alle anderen Menschen an einem solchen Tag zu depressivem Verhalten genötigt werden und jede Form von öffentlicher Unterhaltung untersagt wird.“


9 Gedanken zu “Selbst private Filmvorführung verboten

  • Wolfgang vom Ubu

    Ein sehr empfehlenswerter Film und zum Karfreitag besser passend als zu jedem anderen Tag ! Ich bin ein Freund von Feiertagen, wobei mir der Anlass wurscht ist. Ich gehöre auch zu den Verteidigern der Sonntagsruhe und bin ein Gegner von verkaufsoffenen Sonntagen. Es tut richtig gut, auf Arbeit und Konsum verzichten und ausschlafen zu können. Autofrei wäre noch besser, und das störende Gebimmel von Kirchenglocken kriegen wir auch noch abgeschafft .

  • Fred FRENZEL

    Das GRUNDGESETZ gilt seit dem 23. Mai 1949(1/2 Jahr
    nach den HUMAN RIGHTS vom 10.Dezember 1948)TÄGLICH
    für jedes KIND,jede FRAU; jeden MANN in DEUTSCH-
    LAND; warum sollte nicht auch an kirchlichen „Tagen“
    wie dem Karfreitag eine HOMMAGE mit SCHWERPUNKT
    ARTIKEL 3 (3) DISKRIMINIERUNGSVERBOT mit ANFANGS-
    INTRODUKTION oder ENDVORLESUNG dieser ARTIKEL 3 (3)
    verlesen werden mit FREIEM INHALT dazwischen?
    Fred Frenzel*1944>5 Jahre vor dem GRUNDGESETZ!

  • Erich Eisel

    Solch ein Schreiben der Bezirksregierung macht deutlich, dass diese Herrschaften noch im Mief der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts [wenn nicht gar noch im Mittelalter] stecken, wo alles Anderssein & -denken gnadenlos verfolgt wurde. Tja, da ist es ja von Vorteil, dass nach der Bußgeldvorschrift des Feiertagsgesetzes NW nur Verstöße gegen ein „Veranstaltungs- und Gewerbeverbot“ verfolgt werden, nicht aber auch ein möglicher Verstoß gegen ein Vorführverbot eines nicht von der Zensurbehörde freigegebenen Films.

    Da ich zu meiner Schande gestehen muss, den Film „Das Leben des Brian“ bislang noch nicht gesehen zu haben, freue ich mich auf die VOrführung am nächsten Freitag; der Film sollte dann aber besser im Kulturbahnhof gezeigt werden, weil sich der von der Zensurpolizei nicht so einfach abzuriegeln lässt wie das SZ.

    Stille feiertagslose Grüße aus einem lauten Bochum-Langendreer von Erich Eisel

  • Martin Budich

    Vielen Dank für den Hinweis, dass die VorführerInnen des Filmes nicht auf dem Scheiterhaufen landen werden. Ich denke allerdings, dass man dem Sachbearbeiter der Bezirksregierung keinen Vorwurf daraus machen kann, dass er völlig korrekt mitteilt, was das Feiertagsgesetz NRW vorschreibt. Und da steht tatsächlich drin: „Am Karfreitag sind zusätzlich verboten […] alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr“.
    AdressatInnen der Kritik müssen Landesregierung und Landtag sein, die solche Gesetze nicht verändern.
    Das Feiertagsgesetz ist nur ein kleiner Skandal. Viel schlimmer ist z. B., dass 33 Prozent der Grundschulen in NRW Konfessionsschulen sind. Hier können SchülerInnen und LehrerInnen legal auf Grund ihrer Weltanschauung diskriminiert werden. Das gibt es in keinem anderen Bundesland mehr.

  • Ljugen

    „Wir respektieren selbstverständlich, dass ChristInnen und Christen am Karfreitag…“

    Wer findet den Fehler…. ;-)

    Aber ansonsten volle Zustimmung zum Artikel.

  • Heinz

    „Innen“ „Christinnen und Christen“

    Sowas macht den Text unleserlich, wie wärs ohne sowas?

  • Michel

    Liebe Grüße aus dem geheuchelt frommen Württemberg. Hier verstehen die Schwaben, die ansosnten sonntags ihre autos mit dem Stern waschen und putzen, keinen Spaß, wenn’s ein wenig lustig wird – vor allem gegen den Herrn Jesus.
    Gute Idee!
    Weiter so!
    Bom sicka bom!!

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