Sonntag 10.02.13, 13:58 Uhr
Gehört ein Kreuz an eine Gemeinschaftsgrundschule?

Das Kreuz und das Grundgesetz 4


In einer Anfrage der Linksfraktion stellt Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann fest: »Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 in seinem „Kruzifixbeschluss“ entschieden, dass die Anbringung eines Kreuzes in einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt, weil der Staat dadurch seine Pflicht zur Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen verletze.« Anlass für diese Erinnerung an die BVerfG-Entscheidung ist ein großes Kreuz an der renovierten Fassade der Gertrudisschule in Wattenscheid.  Nur 38 Prozent der 384 SchülerInnen dieser städtischen Gemeinschaftsgrundschule gehören der evangelischen oder der katholischen Konfession an.  Ralf Feldmann fragt u. a.: »Sind die Eltern dazu befragt worden, ob sie mit dem Kreuz an exponierter Stelle der Fassade einverstanden sind?« Die Anfrage im Wortlaut.


4 Gedanken zu “Das Kreuz und das Grundgesetz

  • otto

    Liebe Linke,

    hier eine kleine Anfrage auf bo-alternativ:

    Wieso könnt ihr nicht, wie es sich für eine aufgeklärte Partei gehört, eine konsequent laizistische Position vertreten? Sind die Mehrheitsverhältnisse der Religionen nicht egal? Wozu abstimmen? Sollte es nicht so sein, dass Gott in staatlichen Einrichtungen überhaupt nichts zu suchen hat, und auch nicht dann, wenn eine wie auch immer geartete Mehrheit dafür ist?

    Mein Vorschlag: Schule umbenennen in Rosa Luxemburg Schule (Gertrudis ist die Schutzpatronin Wattenscheits) und das Kreuz ersatzlos übermalen.

    Es grüßt… otto

  • Christoph Nitsch

    @otto

    So kennen und lieben wir sie doch, unsere Linksfraktion, niemals klar Stellung beziehen und bloß niemandem aus dem bürgerlichen Lager weh tun!
    Immer nur Pseudoanträge stellen und so tun, als täte man was!
    Kuschelopposition mit verdeckter Mitregierungsoption!
    Ganz große Klasse!

    m.f.G.

    Christoph Nitsch

  • Ralf Feldmann

    Bitte lest die Anfrage! Was ist am Vorspann und den Fragen 1 und 4 in der Zielrichtung nicht eindeutig?
    Und ist es nicht interessant zu erfahren, wie der Entscheidungsprozess – falls es einen gegeben hat – verlaufen ist zu einem nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts objektiv verfassungswidrigen Zustand?

    Otto ist zuzustimmen, dass Grundrechtsverletzungen nicht abstimmungsfähig sind.

    Ralf Feldmann

  • Sebastian Michaelis

    Offensichtlich scheinen die vorangegangen Leserbriefe die Anfrage nicht gelesen zu haben. Mit pdf lässt sie sich eigentlich einfach öffnen… . Was soll an der Anfrage nicht einer konsequent laizistischen Position folgen??

    Besonders Frage 3 der Anfrage zeigt meiner Meinung nach, welch- weiteres Vorgehen in dieser Sache pragmatisch angeraten ist.
    Eine Beantwortung der Anfrage steht ja jetzt aus.

    Ein Antrag als ersten Schritt hätte meiner Meinung nach wenig Sinn gemacht. Zum einen wäre die entsprechend politische Mehrheit bei so einem Vorgehen völlig unsicher. Zum anderen kann man sowas aber auch nicht einfach über die Köpfe der Schulgemeinde machen.
    Viel wichtiger ist, dass die Verwaltung jetzt in der Pflicht steht auf die konsequent laizistischen Positionen der Linskfraktion reagieren zu müssen!

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