Archiv für das Jahr: 2012


Die Grausamkeiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 21
Sonntag 08.01.12, 21:47 Uhr

16 Schulen sollen geschlossen werden

Im Katalog der Grausamkeiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. vorgeschlagen: „Der Steckbrief geht davon aus, dass insgesamt 12 Schulen aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr benötigt werden. Die Kosten der Schulen wurden je Objekt ermittelt. Die Verkaufserlöse für die Grundstücke basieren auf sehr defensiven Schätzungen. Eine konkrete Betrachtung der Grundstücke konnte durch die Fachverwaltung nicht vorgenommen werden. Die Berechnung berücksichtigt den Buchwertverlust sowie berechnete Amortisationszeiten.“ Diese Maßnahme soll für den Haushalt 4,277 Millionen Euro Entlastung bringen. Es folgt dann im Maßnahmenkatalog ein weiterer Vorschlag, dem nach 4 Schulen zu schließen seien und 885.000 Euro für den Haushalt einbringen sollen. Das ganze macht einen sehr undurchdachten Eindruck. An vielen anderen Stellen in dem Maßnahmenkatalog wird vorgeschlagen, dass VHS, Musikschule oder andere städtische Einrichtungen ihre Angebote nicht mehr in angemieteten Objekten veranstalten sollen, sondern dies in Schulen anbieten sollen. Der Katalog macht nicht den Eindruck, dass das alles abgestimmt ist. Pädagogisch sinnvolle Maßnahmen wie kleinere Klassen werden mit keiner Silbe erwähnt. Die beiden „Konsolidierungs-Steckbriefe“ im Original.


Sonntag 08.01.12, 20:32 Uhr

Bingo-Crew goes round the Pott

Die entflammbar, die immer Freitag abends im Sozialen Zentrum öffnet, ist neu organisiert worden. Jeder Freitag im Monat wird von einer anderen Combo organisiert. Am nächsten – also dem zweiten Freitag im Monat – ist die Bingo-Crew am Start. Sie lädt ein: „Wann wurde eigentlich die Fiege-Brauerei in Betrieb genommen? Wozu ist ein Gasometer da? Und wie viele Menschen leben in Dortmund?  Noch mehr Fragen rund um Bochum und seine Nachbarstädte gibt’s beim ultimativen Ruhrpott-Quiz am zweiten Freitag im Januar ab 20:00 Uhr im SZ Bochum. Wie immer gibt es großartige Preise zu gewinnen und veganes Essen und Cocktails zu genießen.“


Sonntag 08.01.12, 20:29 Uhr

Religionsunterricht betont das Trennende

Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ (RiR), die sich regelmäßig am 4. Freitag im Monat im Bahnhof Langendreer trifft, „zeigt sich, als religionskritische Initiative im Ruhrgebiet, äußerst beunruhigt über die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in NRW.“ Weiter heißt es in einer Pressemitteilung: „RiR ist der Meinung, dass Religionsunterricht generell dem Ziel eines friedlichen Miteinander unterschiedlicher Kulturen entgegensteht. Schüler und Schülerinnen einer Klassengemeinschaft werden zeitweise aufgeteilt in Katholiken, Protestanten, Konfessionsfreie und jetzt zusätzlich in Muslime. Sie werden unterwiesen in einem Unterricht, der das Trennende betont. Wünschenswert aber wäre ein gemeinsames Fach, das einen regen und kritischen Austausch aller Schüler aller Weltanschauungen ermöglicht. Fehl am Platz ist ein unkritischer missionarischer Unterricht, der mit dem Anspruch des Primats oder der Alleingültigkeit die jeweils eigene Religion absolut setzt. Ein solcher Unterricht steht einer wirklich pluralistischen Gesellschaft entgegen.“


Die Grausamkeiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 20
Samstag 07.01.12, 20:06 Uhr

Sporttreiben soll teurer werden 2

Im Katalog der Grausamkeiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. vorgeschlagen: „Eine Erhöhung der Entgelte [für Bäder, Sportplätze und Sporthallen] würde zu einem Mehrertrag führen. Diese Erhöhung soll sich am Kostendeckungsgrad orientieren und so auch gleichzeitig eine für die Zukunft gültige Grundlage zur Beurteilung der Entgelte schaffen. Angestrebt ist für Bäder und Sportplätze ein Kostendeckungsgrad von 25% und bei den Hallen, aufgrund der besonderen Aufwandssituation im Vergleich zu den Sportplätzen, ein Kostendeckungsgrad von 15%. Zur Erreichung der angestrebten Kostendeckungsgrade sind folgende Entgelterhöhungen notwendig:

  • Bäder – Erhöhung 25% – Mehrertrag 200.000 EUR (unter Berücksichtigung der entsprechenden Mehrerträge aus Zeittarif (HSK) und Ferienpassnutzung (Konsolidierungssteckbrief))
  • Sportplätze – Erhöhung 30% – Mehrertrag 20.000 EUR
  • Sporthallen – Erhöhung 60% – Mehrertrag 25.000 EUR“

Der „Konsolidierungs-Steckbrief“ im Original


Samstag 07.01.12, 19:29 Uhr
Erfahrungen als Gynäkologin in Mali

Ohne Licht und ohne Narkose

Am Dienstag, dem 17.1. findet um 19.30 Uhr im Bahnhof Langendreer eine Veranstaltung der Aktion pro Afrika statt. Dr. Elke Wiegelmann wird über ihre Erfahrungen als Gynäkologin in Mali einen Vortrag halten. Der Titel: „Ohne Licht und ohne Narkose“. In der Ankündigung heißt es: „Sie wird sprechen über die schlimme Lage in der alle Geburtshelfer von der kleinsten ländlichen Station bis zur Universitätsklinik in der Hauptstadt sind, aber auch Antworten aufzeigen, wie die Aktion pro Afrika seit einigen Jahren schon versucht, über Patenschaftsprogramme für Hebammen und Gesundheitsposten sowie den Versand von medizinischem Material Abhilfe zu schaffen: mehr…


Samstag 07.01.12, 17:18 Uhr
Scheitern die Julis an der 1-Promille-Grenze?

Liberale auch in Bochum in Not

Vom 23.-27. Januar findet die Wahl zum 45. Studierendenparlament der Ruhr Uni statt. Die Liberale Hochschulgruppe will offensichtlich nicht mehr unter ihrem Namen antreten. Es gibt eine facebook-Seite Junge Liberale (JuLis) Ruhr-Uni. Die Gruppe will kandidieren, hat aber ein Problem. Um überhaupt zur Wahl antreten zu können, sind Unterstützungsunterschriften von einem Promille der immatrikulierten Studierenden an der RUB erforderlich. Auf der Webseite wird um Hilfe gebeten: „Die Stupa-Wahlen stehen vor der Tür und die Julis Ruhr-Uni wollen eine Liste aufstellen! Damit dies gelingt brauchen wir 40 Unterstützer und das leider schon bis Montag! mehr…


Die Grausamkeiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 19
Freitag 06.01.12, 21:44 Uhr

Stadtarchiv in Wattenscheid soll schließen

Im Katalog der Grausamkeiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. vorgeschlagen: »Die Archivaußenstelle [des Stadtarchivs in Wattenscheid] soll geschlossen werden. Der Mietvertrag ist zum 30.04.2016 kündbar. Die IST-Zahlen belegen, dass nur sehr wenige Bürgerinnen und Bürger das Angebot der Archivaußenstelle genutzt haben. Die hier angebotenen Serviceleistungen dienen der Bürgerfreundlichkeit, sie können jedoch ebenso gut im Zentralarchiv in der Bochumer Innenstadt erfolgen, welches zudem an mehreren Tagen in der Woche geöffnet hat und ein größeres Angebot vorhält. Das Zentralarchiv ist mit Bus und Bahn sehr gut zu erreichen. Somit ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger keine Nachteile.« Hiermit sollen 10.000 Euro jährlich „gespart“ werden. Der „Konsolidierungs-Steckbrief“ im Original.


Freitag 06.01.12, 21:26 Uhr

„Lobby“ gegenüber dem Chef

Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) stieg die Zahl der jungen GewerkschafterInnen im vergangenen Jahr um ein Viertel. Von den mehr als 3.060 Mitgliedern der NGG seien damit gut 9 Prozent 27 Jahre oder jünger. In einer Pressemitteilung heißt es: »Insgesamt konnte die NGG Ruhr im vergangenen Jahr bei den erwerbstätigen Mitgliedern gut 4 Prozent zulegen – von der Köchin bis zum Metzger, von der Hotelfachkraft bis zum Bäcker-Azubi. Die Gewerkschaft betreut 15 Branchen – von der Süßwaren- bis zur Schlachtindustrie. mehr…


Freitag 06.01.12, 14:54 Uhr

Rechtswidriger Polizeieinsatz?

Ralf Feldmann, Richter am Bochumer Amtsgericht und Ratsmitglied der Linksfraktion im Bochumer Rat, hat in einem Brief an den Leitenden Oberstaatsanwalt und die Polizeipräsidentin in Bochum rechtsstaatliche Bedenken am Polizeieinsatz in den Asylbewerberwohnungen Emilstraße am Neujahrstag geäußert. Die Polizei durchsuchte mit einem Sondereinsatzkommando sämtliche Wohnungen nach 3 Tatverdächtigen einer Schießerei. Sie nahm schließlich 13 Männer, „von denen sie“, so Ralf Feldmann, „jedenfalls überwiegend annehmen musste, dass sie unschuldig waren, gefesselt zur Untersuchung auf Schmauchspuren ins Polizeipräsidium mit.“ In der Stellungnahme des Polizeipräsidiums werden nach Ansicht von Ralf Feldmanns wesentliche Aspekte der rechtlichen Beurteilung ausgeblendet. Er kritisiert das massiven Vorgehen der Polizei, „das“ so wörtlich gegenüber bo-alternativ.de, „ich für rechtswidrig halte, soweit 13 Männer, gegen die kein konkretisierbarer Anfangsverdacht vorlag, vor den Augen ihrer Familien wie Schwerverbrecher gefesselt zur Untersuchung auf Schmauchspuren ins Polizeigewahrsam verbracht wurden.“ Der Brief im Wortlaut.


Zum Polizeieinsatz am 1.1. 2012 in den Asylbewerberwohnungen in der Emilstraße
Freitag 06.01.12, 14:53 Uhr

Brief von Dr. Ralf Feldmann

Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt
Bernd Schulte

Frau Polizeipräsidentin
Diana Ewert

Bochum

Staatsanwaltliche Ermittlungen und Polizeieinsatz nach versuchtem Tötungsdelikt am 1.1.2012 in Bochum-Wattenscheid Emilstraße 46-48

Sehr geehrter Herr Schulte,
sehr geehrte Frau Ewert,

meine Ratskollegin Frau Bürgermeisterin Platzmann hat in einem offenen Brief an Sie, sehr geehrte Frau Ewert, kritische Fragen gestellt zu den Ermittlungen und dem damit verbundenen Polizeieinsatz in den Asylbewerberheimen Emilstraße nach einem versuchten Tötungsdelikt in der Frühe des Neujahrstages. Der Leiter der Direktion Kriminalität im Polizeipräsidium Bochum, Herr Dickel, schildert den kritikwürdigen Kern des Polizeieinsatzes in seiner Antwort wie folgt: Nach dem versuchten Tötungsdelikt seien auf der Suche nach drei Tatverdächtigen “mit Migrationshintergrund“ die Asylbewerberheime durchsucht worden, weil begründeter Verdacht bestanden habe, dass die Verdächtigten sich dort aufgehalten hätten. Dreizehn angetroffene männliche Migranten seien gefesselt und zur Suche nach Schussabgabespuren und zur Identitätsfeststellung dem Polizeipräsidium zugeführt worden. Alle Maßnahmen sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bochum angeordnet worden sein. Die dem Polizeigewahrsam zugeführten Menschen sollen “ruhig und verständnisvoll“ gewesen sein.

Ich gehe davon aus, dass die Durchsuchung von Wohnungen unbeteiligter Dritter grundsätzlich zulässig war, da zureichende Anhaltspunkte vorhanden waren, dass sich die Tatverdächtigten in einem der beiden Häuser aufhielten. Ob die Intensität des Einsatzes verhältnismäßig war, vermag ich nicht zu beurteilen. Wesentliche Fragen der Rechtmäßigkeit des staatsanwaltlichen und polizeilichen Vorgehens bleiben in der Antwort Herrn Dickels aber ausgeblendet. Evident bestand kein Anfangsverdacht gegen alle 13 festgenommenen, gefesselten und auf Spuren untersuchten Männer. Ein anfänglicher Beschuldigtenverdacht gegen alle Festgenommenen hätte sich nur mit der ebenso absurden wie rassistischen Annahme begründen lassen, dass bei Ermittlungen gegen Menschen mit Migrationshintergrund Migranten per se tatverdächtig sind; davon wird niemand ausgegangen sein. Im Hinblick darauf, dass zweifellos massiver Zwang gegen unbeteiligte Dritte ausgeübt wurde, stellen sich folgende Fragen:

  1. Aufgrund welcher strafprozessualen Eingriffsnormen wurden unbeteiligte Dritte vorläufig festgenommen, gefesselt, dem Polizeipräsidium zugeführt und in einer Reihenuntersuchung auf Schmauchspuren untersucht? Welche gesetzlichen Grundlagen nennt die richterliche Anordnung?
  2. Auf welche Weise und aufgrund welcher Kommunikation zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, insbesondere aufgrund welcher dem Ermittlungsrichter vermittelten Informationsbasis ist eine richterliche Anordnung der durchgeführten Maßnahmen zustande gekommen?

Soweit unbeteiligte Dritte gefesselt einer körperlichen Spurenuntersuchung zugeführt worden sind, ist § 81 c Strafprozessordnung einschlägig. Nach § 81 c Abs.1 dürfen andere Personen als Beschuldigte, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muss, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge einer Straftat befindet. Womit haben Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls der Ermittlungsrichter begründet, dass die gefesselten und untersuchten unbeteiligten Menschen als Zeugen der Tat in Betracht kommen?
Sodann: Haben die Betroffenen in die massiven Zwangsmaßnahmen etwa
eingewilligt? Die Fesselung scheint nach dem ersten Anschein dagegen zu sprechen. Die Einwilligung muss auf freiem Entschluss beruhen und sich ausdrücklich auf die Untersuchung beziehen, der der Betroffene unterzogen werden soll. Die Hinnahme der Untersuchung – “die Betroffenen waren ruhig und verständnisvoll“ – ist nicht schon Einwilligung. Sie liegt vielmehr nur vor, wenn eine freiwillige, ernstliche und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilte ausdrückliche Zustimmung gegeben ist. Der Betroffene muss darüber belehrt werden, dass die Untersuchung und der Eingriff nur mit seiner Einwilligung vorgenommen werden dürfen. Würde man eine Zeugeneigenschaft der Betroffenen im vorliegenden Fall überhaupt bejahen, hätte auch über ein Untersuchungsverweigerungsrecht analog dem Zeugnisverweigerungsrecht belehrt werden müssen. Wer hat diese doppelte Belehrung erteilt? Geschah dies mit Dolmetschern oder war die sprachliche Verständigung problemlos? Und schließlich: Angesichts der Massivität des Eingriffs – Fesselung eines unbeteiligten Dritten zum Zweck der körperlichen Spurensuche – wäre selbst bei einer Einwilligung gemäß § 81 c Abs.5 und Abs.6 Strafprozessordnung die richterliche Anordnung unerlässlich. Auf welche Weise sind dem Ermittlungsrichter der Sachverhalt, die beabsichtigten Maßnahmen und die Reaktionen der Betroffenen darauf mitgeteilt worden, damit er die Entscheidung über einen erheblichen Grundrechtseingriff ( Art.1 und Art. 2 I GG) sachgerecht treffen konnte? Gab es einen schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft und hatten die Betroffenen – unbeteiligte Dritte – die Möglichkeit rechtlichen Gehörs?

Herr Dickel nimmt in seiner Antwort an Frau Platzmann für die Polizei in Anspruch, sie sei mit großer Professionalität vorgegangen. Ich kann nur hoffen, dass Ihre Antwort auf die aufgeworfenen Fragen meine Befürchtung zerstreut, dass es eine Professionalität am Recht vorbei war, der das Kalkül zugrunde lag, dass sich Asylbewerber ohnehin nicht wehren werden. In unserer grundrechtlich geprägten Rechtsordnung heiligt der Zweck nicht die Mittel. Es kann deshalb nicht rechtmäßig sein, unschuldige Väter vor den Augen ihrer Familie ohne zureichenden Grund gefesselt wie Schwerverbrecher abzuführen.

Bitte sorgen Sie durch selbstkritische Reflektion des Einsatzes am Neujahrstag dafür, dass in Bochum staatsanwaltliche und polizeiliche Professionalität und grundrechtliche Sensibilität stets identisch sind.

Mit freundlichem Gruß

Ralf Feldmann

P.S. Ich werde diesen Brief in die öffentliche Diskussion einbringen


Die Grausamkeiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 18
Donnerstag 05.01.12, 21:02 Uhr

Büchereigebühren sollen weiter steigen 2

Im Katalog der Grausamkeiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. vorgeschlagen: »Durch weitere Entgelterhöhungen können bis zum Jahr 2022 bis zu 75.000 € Mehrerträge erwirtschaftet werden. Sinnvoll ist hier eine Staffelung der Entgelterhöhungen auf die Jahre 2015, 2018 und 2021 um Kündigungen durch die Nutzer entgegenzuwirken.« Gemeint sind hier die Nutzungsgebühren für die Stadtbücherei. Bereits zum 1. 1. diesen Jahres wurde der Jahresausweis um fast 70 Prozent (von 18 auf 30 Euro) teurer.  Der „Konsolidierungs-Steckbrief“ im Original.


Donnerstag 05.01.12, 20:43 Uhr
Vortrag über saharauische Flüchtlingslager

”Im Sande verlaufen”

Am Donnerstag,  den 12. 1. findet um 19.00 Uhr im KulturCafé an der Ruhr-Uni ein Vortrag zu den saharauischen Flüchtlingslagern in der algerischen Sahara statt. In der Ankündigung heißt es: »Seit 1976 leben rund 200 000 saharauische Flüchtlinge in Flüchtlingslagern im Westen Algeriens. Sie flohen vor der bewaffneten Auseinandersetzung um das Territorium der Westsahara zwischen Marokko und der saharauischen Partei POLISARIO. Die beiden Referenten haben im Frühjahr 2011 die Flüchtlingslager besucht und berichten von ihren Erlebnissen, den Gesprächen mit den Menschen, ihrem Alltag und ihrer Geschichte.« Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem AStA der Ruhr-Uni durchgeführt.


Donnerstag 05.01.12, 12:59 Uhr
"Polemik gegen den Sozialstaat und seine kritischen Liebhaber"

Hartz IV und Menschenwürde 1

Am Dienstag, den 17. Januar, lädt  das Asta Referat für Hochschulpolitik der ev. Fachhochschule (EFH) um 18 Uhr zu einer Veranstaltung in der Aula der EFH ein.  Das Thema: Hartz IV – Menschenwürde – Soziale Gerechtigkeit; Polemik gegen den Sozialstaat und seine kritischen Liebhaber. Referent ist Prof. Dr. Albert Krölls. In der Ankündigung heißt es: »Der Sozialstaat ist nicht erst mit der Agenda 2010 nachhaltig in Verruf geraten. In Blütezeiten des deutschen Wirt­schaftswunders und der Vollbeschäftigung noch als beispielhaftes lückenloses Netz der sozialen Sicherheit gepriesen, wird er seit einigen Jahren zunehmend als soziale Hängematte diffamiert, in der sich insbesondere die Arbeitslosen auf Kosten der Gesellschaft ein Faulenzerleben leisten. mehr…


Die Grausamkeiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 17
Mittwoch 04.01.12, 21:17 Uhr

Drogenprobleme verschwinden?

Im Katalog der Grausamkeiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. vorgeschlagen: »Nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin (voraussichtlich 07/2019) und des Mitarbeiters (voraussichtlich 02/2021) können diese Stellen (2,0 Stellen mit 1,5 MAK besetzt) eingespart werden.« Hierbei geht es um Stellen bei der Krisenhilfe, der Drogenberatungsstelle in Bochum. Es gibt kaum andere Beispiele im Streichkonzept von Stadt und Regierungspräsidium, bei denen derartig kommentarlos Daseinsvorsorge entsorgt werden soll. Der „Konsolidierungs-Steckbrief“ im Original.


Mittwoch 04.01.12, 13:30 Uhr

Kompliment für Benedikt Reichel

Eigentlich hätten es alle Menschen in unserer Gesellschaft mitbekommen können, dass die Arbeitslosenstatistik der Arbeitsagentur wenig mit der Realität zu tun hat. Das sind einfach schön gerechnete Zahlen. Am Beispiel der älteren ArbeitnehmerInnen, die aus der Statistik bereinigt werden, konnten dies alle lesenden und sehenden Menschen als Top-Meldungen in der Nachrichten-armen Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wahrnehmen. Aber es gibt offensichtlich Ausnahmen. Die Verantwortlichen in Bochum bei WAZ, Radio Bochum und Stadtspiegel haben dies nicht mitbekommen. Sie veröffentlichten die Stellungnahmen der Arbeitsagentur als hätten sie einen Realitätsbezug. Einzig Benedikt Reichel gibt in den Ruhr Nachrichten einen kleinen Hinweis auf die realitätsnäheren Zahlen. Die heißen in der Verlautbarung der Arbeitsagentur „Unterbeschäftigung“.


Mittwoch 04.01.12, 10:37 Uhr

Antwort des Polizeipräsidiums auf den offenen Brief von Astrid Platzmann

Frau
Astrid Platzmann
Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit,
Gesundheit und Soziales der Stadt Bochum
Grüne Fraktion im Rat der Stadt Bochum
Per Mail

Nachrichtlich den Medien im PP Gebiet
Staatsanwaltschaft und Stadt Bochum
Fraktion der Grünen im Stadtrat

Polizeieinsatz nach versuchtem Tötungsdelikt am 1.1.2012
Bochum-Wattenscheid, Emilstraße 46-48

Ihr offener Brief an Polizeipräsidentin Ewert vom 2.1.2012

Sehr geehrte Frau Platzmann,

da Frau Polizeipräsidentin Ewert noch bis zur kommenden Woche im Urlaub im Ausland weilt, beantworte ich Ihre Fragen als zuständiger Leiter der Direktion Kriminalität beim Polizeipräsidium Bochum.

Bevor ich auf Ihre Fragen im Detail eingehe, möchte ich den aktuellen Ermittlungsstand darstellen. Am 1.1.2012 gegen 05.10 Uhr auf der Hochstraße in Bochum-Wattenscheid wurden von einer männlichen Person insgesamt sechs Schüsse auf drei Männer abgegeben, die dazu führten dass ein Mann in Brust und an der Hand verletzt, ein weiterer ins Bein getroffen wurden. Die dritte Person blieb unverletzt. Nach den Geschädigtenangaben entfernte sich der Tatverdächtige unmittelbar mit einem PKW Mercedes Benz, dunkel mit italienischem Kennzeichen, in dem noch zwei weitere Personen – auch Männer – saßen.
Das beschriebene Fahrzeug wurde bereits gegen 05.30 Uhr parkend und verlassen mit noch warmer Motorhaube von Fahndungskräften vor dem Haus Emilstraße 48 festgestellt. Der Auffindeort liegt ca. drei km vom Tatort entfernt.
Die ersten Beschreibungen der Geschädigten hatten bereits ergeben, dass die Tatverdächtigen, wie die Geschädigten auch, einen Migrationshintergrund hätten. Die beiden als Übergangswohnheime für Asylbewerber genutzten Häuser Emilstraße 46 und 48 wurden sofort von Einsatzkräften umstellt, weil zu vermuten war, dass sich die Tatverdächtigen in diese Häuser begeben hatten.
Weil es sich bei den Gesuchten um Personen handelte, die bereits rücksichtslos und gezielt von einer Schusswaffe Gebrauch gemacht hatten, wurde auf eine sofortige Durchsuchung des Hauses verzichtet. Diese hätte sowohl das Risiko des erneuten Schusswaffengebrauchs der Tatverdächtigen auf Polizeibeamte beinhaltet wie auch eine Geiselnahme bei den Hausbewohnern zur Erzwingung der Flucht auslösen können.
Beide Häuser wurden, als entsprechend geschützte und speziell ausgebildete Einsatzkräfte aus dem Land zusammen gezogen waren, gezielt Wohnung für Wohnung nach den namentlich noch nicht bekannten Tatverdächtigen durchsucht.
Es wurden alle angetroffenen männlichen Personen, auf die die Beschreibung des Schützen zutreffen konnte, gefesselt und zur Suche nach Schussabgabespuren an den Händen sowie zur Identitätsfeststellung dem Polizeipräsidium zugeführt. Dabei handelte es sich um 13 Personen, weil ein erkennbar blinder Mann sofort als Tatverdächtiger ausgeschlossen werden konnte.
Frauen und Kinder wurden weder gefesselt noch sonst Zwangsmaßnahmen unterzogen.
Alle Unverdächtigen wurden unmittelbar nach Abschluss der Maßnahmen entlassen. Zwei Personen konnten dabei als Halter des PKW bzw. als dessen Sohn und Träger des Fahrzeugschlüssels identifiziert werden. Diese beiden Personen wurden festgenommen und im Laufe des 2.1.2012 nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft entlassen, weil die vorliegenden Verdachtsgründe noch keinen dringenden Tatverdacht begründeten.
Bei den Maßnahmen handelte es sich um Durchsuchungen zur Ergreifung von flüchtigen Tatverdächtigen von Verbrechen und um damit korrespondierende Maßnahmen zur Sicherung von Tatspuren sowie um Identitätsfeststellungen. Alle Maßnahmen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bochum vom Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bochum angeordnet.
Nun zu Ihren Fragen, die ich durchnummeriert habe:
1. Ist es richtig, dass alle männlichen Bewohner über 18 Jahre zunächst festgenommen wurden?
Nein, es wurden insgesamt 13 männliche Personen, die als Tatverdächtige in Betracht kommen konnten gefesselt zum Polizeigewahrsam verbracht. Dort wurden Schmauchspuren genommen und die Identität festgestellt, danach wurden 11 Personen entlassen, weil zwei Personen mit dem Tatfahrzeug in Verbindung zu bringen waren. Die Fesselung war erforderlich, um ein Abreiben oder anderweitiges Verändern der möglichen Spuren zu verhindern.

2. Wäre das Vorgehen bei vergleichbarer Sachlage in einem üblichen Mietshaus mit 22 Personen identisch gewesen?
Ja.
a. Wären auch hier alle männlichen Bewohner über 18 Jahre zunächst verhaftet worden?
Ja, wenn nicht andere Gründe den Anfangsverdacht sofort hätten entfallen lassen, wie z. B. ein Körpergebrechen

b. Wäre es auch hier zu einem Einsatz von 100 SEK-Beamten und Hubschraubern gekommen?
Ja, wobei zwar weit über 100 Polizisten im Einsatz waren, dies aber auch zum Zwecke der Absperrung, für Ermittlungen und der Anteil der Beamten des Spezialeinsatzkommandos war deutlich geringer. Hubschrauber wie auch Spür- und Suchhunde wurden zur Absuche des Geländes um die Häuser, um das Fahrzeug und zur Suche nach der Tatwaffe eingesetzt.

3. Welcher Art sind die Verletzungen der drei Menschen, die noch Stunden nach dem Einsatz ärztliche Hilfe benötigten?

Nach allen uns vorliegenden Erkenntnissen wurde bei dem Einsatz niemand verletzt. Eine Frau war kurz vor dem Einsatz operiert worden und wurde deshalb ärztlich betreut. Eine andere Person stellte sich als Dialyse-Patient heraus und wurde deshalb bevorzugt behandelt und sehr zeitnah nach dieser Feststellung entlassen.

4. Wie ist es zu den Verletzungen dieser Menschen gekommen?
Die Antwort entfällt

5. Sind die Verletzten die drei Personen, die nach der Berichterstattung in den Medien zunächst als Verdächtige festgenommen wurden?

Es sind letztlich zwei Personen festgenommen worden, die keine Verletzungsspuren aufwiesen.

6. Wurde der Tatverdacht gegen Bewohner des Übergangsheimes bzw. Besucher des Heimes bestätigt.

Der Tatverdacht besteht unverändert fort und wird sich, wenn das Gutachten über Schmauchspuren vorliegt, ggf. erhärten bzw. wenn andere Ermittlungsergebnisse hinzutreten. Richtig ist, dass es sich bei den Verdächtigen nicht um Bewohner sondern um Besucher von Bewohnern handelt.

Ergänzend zu Ihren Fragen sei noch auf Folgendes hingewiesen:

Ich war selbst von 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr und von 16.00 bis ca. 18.30 Uhr am Objekt Emilstraße. Ich habe dort sowohl mit Anwohnern, eintreffenden Angehörigen als auch den Bediensteten der Stadt, die für die Unterkunft zuständig sind, gesprochen.

Insbesondere die städtischen Bediensteten haben vorbildlich sowohl die Polizei mit Informationen unterstützt als auch dann in der Kommunikation mit den Betroffenen und Angehörigen sehr gute Verständigungsarbeit geleistet. Bis heute besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen Bediensteten und der Ermittlungskommission.

Ich habe jedem fragenden Bewohner Rede und Antwort gestanden und dabei dann regelmäßig Verständnis feststellen können. Gleichermaßen waren alle dem Polizeigewahrsam zugeführten Menschen ruhig und verständnisvoll.

Unstreitig führt das Eindringen von Spezialeinsatzkräften bei Betroffenen zu Erschrecken, Schock, ggf. auch einem Trauma. Allerdings würde eine solche Diskussion anders geführt, wenn es zu weiteren Schüssen, zu einer Geiselnahme oder Ähnlichem gekommen wäre.

Dieses Dilemma ist für Polizei nur schwer aufzulösen und die Entscheidungen werden unter großem Zeit und Handlungsdruck gefällt.

Mit dieser Maßnahme haben wir durch bewusstes Zeigen von einer großen polizeilichen Übermacht mit entsprechender Professionalität und durch sehr konsequentes und entschiedenes Vorgehen etwaige Flucht- oder Befreiungspläne der Tatverdächtigen versucht, im Keim zu ersticken. Wir haben dabei in Kauf genommen, dass Zeit bleibt, um die Tatwaffe(n) zu entsorgen, was gleichzeitig die davon ausgehenden Gefahren minimiert.

Die Annahme, dass die Insassen des als Tatfahrzeug anzusehenden Wagens vor dem Objekt dann in eines der beiden Häuser geflüchtet sind und sich dort verborgen hielten, hat sich aufgrund der Feststellungen zu den beiden Hauptverdächtigen wie auch durch die eingesetzten Spürhunde bestätigt. Mit Blick auf die sehr kurze Zeitspanne zwischen Tat- und Fahrzeugentdeckung dürften sich der Täter und dessen Begleiter (Mittäter) daher unter den 13 überprüften Personen befunden haben.

Seitens der Polizei werden alle materiellen Schäden erstattet und Sie weisen zu Recht darauf hin, dass seitens des Sozial- und Jugendamtes professionell schon am Einsatztage gearbeitet wurde.

Ich hoffe, damit die Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und sowohl Herr Sprogies, als Vertreter der Polizeipräsidentin wie auch Frau Ewert selbst in der kommenden Woche oder ich stehen gerne als Gesprächspartner für ergänzende Fragen zur Verfügung.

Da Ihr Brief – wofür ich vollstes Verständnis habe – als offener Brief abgefasst wurde, stelle ich diesen Brief parallel zur Information an Sie ebenfalls allen in Bochum erscheinenden oder sendenden Medien zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Gez.

Andreas Dickel

Leiter Direktion Kriminalität


Mittwoch 04.01.12, 10:16 Uhr
Zum Großeinsatz der Polizei am Sonntag in Wattenscheid

Fragen und Antworten

Der Leiter der Direktion Kriminalität im Bochumer Polizeipräsidium Andreas Dickel hat in einer ausführlichen Stellungnahme auf den offenen Brief von Astrid Platzmann geantwortet, in dem sie Fragen zum Polizeieinsatz am vergangenen Sonntag in den Übergangsheimen in Wattenscheid formuliert hatte. Anna Conrads, innenpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, hat den Antrag gestellt, den Vorgang am Donnerstag im Innenausschuss des Landtages zu behandeln.


Dienstag 03.01.12, 21:02 Uhr

Redaktionssitzung von bo-alternativ.de

Am kommenden Freitag, den 6. Januar trifft sich um 20.00 Uhr die Redaktion von bo-alternativ.de in der entflammBar im Sozialen Zentrum. Wer schon immer mal Kritik oder Anregungen persönlich los werden wollte, ist herzlich eingeladen. Wer gar bei bo-alternativ.de mitarbeiten möchte, ist noch herzlicher eingeladen. Übrigens: Am ersten Freitag im Monat gibt es in der entflammBar immer köstliche Cocktails. Außerdem ist Schrottwichteln!


Dienstag 03.01.12, 20:52 Uhr

NPD jetzt mit akademischem Referenten

Das Internetportal NRW rechtsaußen berichtet: »Was ein richtiger (Kommunal-)Parlamentarier ist, der braucht auch Personal. Claus Cremer, NPD-Landesvorsitzender und einziges Ratsmitglied seiner Partei in Bochum, hat nun einen „Referenten“. Als „Referent der NPD im Rat der Stadt Bochum“ jedenfalls unterzeichnete Markus Schumacher heute eine auf der Homepage des NPD-Kreisverbandes veröffentlichte Mitteilung. Kommunalpolitisch unerfahren ist der 34-Jährige nicht. 2004 war er für die NPD in den Stadtrat von Hattingen gewählt worden. Im Sommer 2007 musste er sein Mandat jedoch wieder abgeben. Schumacher hatte seinen Hauptwohnsitz nach Bochum verlegt. Hattingens Rat beschloss daraufhin am 14. Juni 2007 einstimmig, dass er seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung von Bochums Nachbarstadt damit verloren hatte. mehr…


Die Grausamkeiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 16
Dienstag 03.01.12, 17:20 Uhr

Keine Pflege der Naturschutzgebiete? 1

Im Katalog der Grausamkeiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. vorgeschlagen: »Im Rahmen der Einsparungen sollen die Pflegestandards im Bereich der Naturschutzgebiete neu konzipiert werden. Durch Reduzierung dieser Standards soll eine Einsparung erreicht werden. Dadurch können Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in diesen Bereichen (insb. Wiesenflächen, Feuchtbiotope, Kopfweiden) nicht mehr im vollem Umfang gewährleistet werden. Dem entsprechend ist die konzeptionelle Entwicklung der Naturschutzgebiete in Bochum anzupassen.« Diese Maßnahme soll 18.900 € Entlastung für den kommunalen Haushalt bedeuten. Der „Konsolidierungs-Steckbrief“ im Original.