Montag 24.12.12, 06:56 Uhr

Ein Zombie-Radweg 1


In regelmäßigen Abständen macht der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) in Bochum auf wundersame Dinge aufmerksam, die auf Bochums Wegen zu finden sind. Wir veröffentlichten bereits die Geschichten vom Harry-Potter-Radweg. Nun folgt die Schilderung über einen Zombie-Radweg: »Nach dem Harry-Potter-Radweg in Langendreer, der zwar benutzungspflichtig, aber nicht vorhanden war, folgt hier ein weiteres Beispiel für einen Radweg der besonderen Art in Bochum. Wie ein Untoter nicht richtig tot, aber auch nicht richtig lebendig ist, ist dieser Radweg nicht ganz Radweg, aber auch nicht ganz Gehweg. Es kommt auf den Blickwinkel an:
In der einen Richtung – links gelegen – ist es ein ganz normaler Gehweg. Fußgänger müssen ihn benutzen (§ 25 StVO), Radfahrern ist das verboten. In der Gegenrichtung – jetzt rechtsseitig – ist derselbe Weg ausschließlich ein benutzungspflichtiger Radweg: Radfahrer müssen ihn benutzen, Fußgänger dürfen nicht.
Kommen sich jetzt Fußgänger und Radfahrer auf diesem Weg entgegen, können beide darauf verweisen, dass der jeweils andere diesen Weg gar nicht benutzen darf. Beide sind vollkommen im Recht. Und das in beiden Richtungen!
Das ist ungefähr so sinnvoll und verkehrssicher wie eine Straße, die in beiden Richtungen als Einbahnstraße ausgeschildert ist oder wie eine Autobahn mit nur einer Fahrbahn: da sind dann alle Geisterfahrer.
Damit solche Schildbürgerstreiche der Straßenverkehrsbehörden nicht unbemerkt bleiben, hat der Gesetzgeber in den Verwaltungsvorschriften zu § 45 der StVO die regelmäßige Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Rahmen von Verkehrsschauen vorgeschrieben:
„Die Straßenverkehrsbehörden haben bei jeder Gelegenheit die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs zu prüfen. … Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen. … Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“
De facto besteht dieser Zombie-Radweg schon deutlich länger als zwei Jahre. Eine Rad-Verkehrsschau hat in Bochum zum ersten und einzigen Mal 2009 stattgefunden – auf Initaitive des ADFC Bochum. Das Ergebnis war eine Liste von mehreren hundert Mängeln, obwohl nur ein Bruchteil der Radwege in Bochum geprüft wurde. Wahrscheinlich war dieses beschämende Ergebnis der Grund, warum es bis heute keine weitere Radverkehrsschau geben durfte. Einen entsprechenden Antrag des ADFC Bochum haben Verwaltung und Beschwerdeausschuss vor kurzem mit dem Argument abgebügelt, es gebe keinen Handlungsbedarf, die Straßen und Radwege würden regelmäßig überprüft.
Merkwürdig nur, dass es auf den Bochumer Radwegen von Mängeln nur so wimmelt. Der Zombie-Radweg in Wattenscheid ist da nur ein – dafür aber krasses – Beispiel.
Sollen wir aus der Tatsache, dass dieser Zombie-Radweg seit Jahren unbeanstandet existiert, schließen, dass die Straßenverkehrsbehörden und die höhere Verwaltungsbehörde Zombie-Radwege für gut befinden? Sollen wir aus dieser Situation schließen, das die Stadt Bochum nicht die Absicht hat, Radfahrer zu gefährden und zu diskriminieren?
Der ADFC Bochum hat den Antrag gestellt, diesen Zombie-Radweg sofort aufzuheben. Möge er in Frieden als Gehweg sein Gnadenbrot fristen.


Ein Gedanke zu “Ein Zombie-Radweg

  • Heike

    An der Unistraße / Einmündung Kleinherbederstraße befindet sich auch so ein Unikum:
    Die Ampeln sind sowohl Fußgänger- als auch Fahrrad ampeln. Der Weg dorthin ist jedoch für Fahrradfahrer gar nicht freigegeben.

    Die Radfahrer müssen von Langendreer kommenend ohne Radweg die Straße mit den Autos teilen. Bei 70 km/h Fahrgeschwindigkeit der Autos. Und dass, obwohl ein breiter und kaum benutzer Fußweg zur Verfügung steht, den man zumindest für Radfahrer freigeben könnte. Ist aber nicht. Zur o.g. Ampel kommt man nur, wenn man sein Rad vorher schiebt.

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