Sonntag 23.12.12, 08:31 Uhr

Akzeptanzlücke der Oberbürgermeisterin


In der vorletzten Pressemitteilung vor Weihnachten 2012 teilt das Presseamt der Stadt Bochum mit: „Bochum erhält den abschließenden Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg für das Musikzentrum„. Damit stehen diese Mittel erst jetzt „rechtssicher zur Verfügung“. Diese Formulierung stand im Ratsbeschluss vom 9. 3. 2011 als „auflösenden Bedingung“ für einen endgültigen Beschluss zum Bau des Konzerthauses. Dieser Beschluss wurde aber bereits im 5. Juli dieses Jahres gefasst, obwohl der Förderbescheid nicht vorlag. Es gab ein Versprechen des zuständigen Ministers. Selbst jeder Laie weiß, dass dies alles andere als rechtssicher ist. In der Pressemitteilung versucht die Oberbürgermeisterin diese Unglaubwürdigkeit schön zu reden. Ähnlich eiert sie in ihrem Grußwort zum Jahreswechsel herum. Sie schreibt: „Uns ist wichtig, den Stellenwert des bürgerschaftlichen Engagements noch weiter zu stärken.“ Ihr ist klar, dass diese Aussage völlig unglaubwürdig ist, wenn sie gerade dafür gesorgt hat, dass ein Bürgerentscheid zum Konzerthaus von der Stadt mit aller Gewalt verhindert werden soll. Im politischen Schönsprech bezeichnet sie ihre Unglaubwürdigkeit dann als  „Akzeptanzlücke“.