Samstag 15.12.12, 11:59 Uhr

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens


Der Rat der Stadt Bochum hat am Donnerstag mit großer Mehrheit das Bürgerbegehren gegen das geplante „Musikzentrum“ als unzulässig erklärt und ist damit der Argumentation der Verwaltung gefolgt. Die Initiative für das Bürgerbegehren wird nun gegen diese Entscheidung klagen. Dass dieser Weg nicht aussichtslos ist, beschreibt die Linksfraktion in einer Stellungnahme, die ihr Ratsmitglied, der Amtsrichter Dr. Ralf Feldmann, formuliert hat. Außerdem dokumentieren wir die Rede von Dr. Volker Steude, mit der er die Position der Initiative vor dem Rat erläutert hat sowie die Reden von Bianca Schmolze (Linksfraktion) und Nuray Boyraz (Soziale Liste) zu dem Tagesordnungspunkt.