Mittwoch 28.11.12, 16:45 Uhr
Der ADFC fordert für die Wittener Straße:

Mindestanforderungen für Radverkehr


Der ADFC Bochum fordert die Stadt Bochum auf, „die bekannten Sicherheitsmängel der Radverkehrswege an der Wittener Straße umgehend zu beseitigen und die Einhaltung der Mindeststandards bezüglich des Verkehrsraumes (Breite der Radfahrstreifen) und der Sicherheitsräume (Trennstreifen von parkenden Kfz am Fahrbahnrand) und der Verkehrsführung in den Kreuzungsbereichen sicherzustellen“. Weiter schreibt der ADFC: »Die Entwicklung der Verkehrszahlen des Fahrradverkehrs zeigen überdeutlich, dass sichere und komfortable Radverkehrsführungen auf allen Hauptverkehrsstraßen der Stadt Bochum erforderlich sind, um das Potential des rundum umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad in Bochum auszuschöpfen. Die Wittener Straße ist im Abschnitt zwischen Steinring/Lohring und Ferdinandstraße im Rahmen des Konjunkturprogramms II erneuert worden. Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen wurde von vier auf drei reduziert (zwei stadteinwärts, einer stadtauswärts) und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Leistungsfähigkeit und Verkehrsabläufe auf diesem Teilstück der Wittener Straße zu beobachten. Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nr. 20122138 jetzt einen Sachstandsbericht vorgelegt.
Die Verwaltung kommt für den motorisierten Verkehr zu dem Ergebnis, dass selbst in den Spitzenstunden durch die Reduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen keine Rückstaus entstehen. Die Situation habe sich stadtauswärts durch den geänderten Linksabbiegestreifen in die Akademiestraße trotz Reduzierung der Fahrstreifen sogar verbessert.
Die Verkehrszählungen zeigen eine hohe Zunahme des Radverkehrs in dem geänderten Abschnitt.
Die Wittener Straße ist auch für den Radverkehr eine unverzichtbare Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Bereich Altenbochum und Langendreer. Das Angebot von sicheren Radverkehrswegen kann wesentlich dazu beitragen, insbesondere die Alltagsnutzung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad auf den Hauptverkehrsstraßen zu stärken.
Die Verwaltung bezeichnet die Radfahrstreifen an der Wittener Straße in ihrem Bericht als sichere Radwege und kommt zu dem Schluss, es bestehe keine Veranlassung, nach der Testphase die bestehende Verkehrsführung der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Lohring/Steinring zu ändern.
Dem steht entgegen, dass die Radverkehrsführung auf diesem Abschnitt der Wittener Straße im Gegensatz zu den Aussagen der Verwaltung keineswegs die geforderte sichere Verkehrsführung darstellt. Die Radverkehrsanlagen haben zahlreiche, teilweise schwerwiegende Sicherheitsmängel. Der ADFC Bochum hat diese Mängel genau dargestellt und die Stadt Bochum auf die Mängel hingewiesen. (Siehe die Mängelkarte Wittener Straße, Teil 1 und Mängelkarte Wittener Straße, Teil 2)
Solange die Mindestanforderungen an Radverkehrsanlagen nicht eingehalten sind, kann von einer sicheren Radverkehrsführung keine Rede sein.
Wir weisen darauf hin, dass die von der Verwaltung ursprünglich vorgelegte Planung diese Standards für den Fahrradverkehr eingehalten hätte – ebenfalls ohne Beeinträchtigung des motorisierten Verkehrs.
Wir fordern die Stadt Bochum auf, die Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße über den genannten Bereich hinaus fortzuführen und sowohl eine beidseitige Anbindung bis zum Boulevard als auch durchgehende Radverkehrsanlagen bis zur alten Wittener Straße herzustellen. Die Standards der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sind dabei einzuhalten.