Mittwoch 21.11.12, 19:40 Uhr

Die Kirchen als Arbeitgeber


Am Freitag, den 23. November um 17 Uhr lädt ver.di in das Gewerkschaftshaus Bochum, Universitätsstraße 76 zu einer Veranstaltung über die Rolle der Kirchen als Arbeitgeber ein. Aktueller Anlass hierfür ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das eine Klage der kirchlichen Arbeitgeber abgewiesen hat, mit der Streiks in kirchlichen Einrichtungen verboten bleiben sollten. Zunächst referiert Ingrid Matthäus-Maier unter dem Titel: „Katholisch operieren – evangelisch Fenster putzen?“ Sie ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ und langjährige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Anschließend berichtet Georg Güttner-Meyer über das Bundesarbeitsgerichtsurteil zum Thema „Streik in kirchlichen Einrichtungen und seine Auswirkungen auf die weitere Arbeit für ver.di“. Er ist Gewerkschaftssekretär im ver.di Bundesfachbereich Berlin und zuständig für die Bereiche Kirchen und ihre Einrichtungen bei Caritas und Diakonie.
Es geht bei der Veranstaltung darum, dass rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland in kirchlichen Einrichtungen arbeiten. Fast alle diese Arbeitsplätze werden weitgehend durch Steuern, Kranken- oder Sozialkassenbeiträge und Eigenbeteiligung derjenigen finanziert, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. Der finanzielle Beitrag der Kirchen in diesem Bereich ist verschwindend gering. Trotzdem gilt hier ein kircheneigenes Arbeitsrecht, das den Beschäftigten bisher z.B. das Streikrecht entzog – laut Verfassung ein Menschenrecht. Auch die Mitbestimmungsregeln des Betriebsverfassungsgesetzes gelten in christlichen Einrichtungen nicht. Die kirchlichen Arbeitgeber haben das Recht, Nicht- oder Andersgläubige zu diskriminieren und ihnen die Arbeit in einer ihrer Einrichtung zu verwehren.