Freitag 29.06.12, 07:03 Uhr
Konzerthausvorlagen enthalten nichts vertrauliches

Peinliche Vorlagen sollten nicht veröffentlicht werden 1


Wenn SPD, CDU, Grüne und Verwaltung es geschafft hätten, ihren Grundsatzbeschluss umzusetzen, in dem sie ihre Rahmenbedingungen für den Bau des Konzerthaus definierten, wäre das kein Grund gewesen, dieses finanziell unverantwortliche Millionenprojekt irgendwie gut zu heißen. Was aber jetzt auf der nächsten Ratssitzung beschlossen werden soll, ist abenteuerlich. Die Nichtveröffentlichung von mehreren Dokumenten hat neugierig gemacht. Bei Einsicht in die Papiere wird sofort deutlich, warum ihre Behandlung nicht im öffentlichen Teil der Ratssitzung erfolgen soll: Diese Dokumente sind für die Konzerthaus-BefürworterInnen unendlich peinlich. Nichts anderes spricht gegen ihre Veröffentlichung. Deshalb werden die Papiere an dieser Stelle dokumentiert. Im Grundsatzbeschluss werden z. B. die „gebäudebezogenen Kosten des Musikzentrums“ auf 650.000 € jährlich gedeckelt. Im nicht veröffentlichten  Gutachten zur Kostenschätzung wird erklärt, dass das Risiko für  Abweichungen 25 Prozent beträgt. Wörtlich: „Das Kostenrisiko liegt wesentlich im wenig detaillierten Planungsstand. Aufgrund der stark differierenden Flächenangaben sowie dem Fehlen von sämtlichen technischen Anlagenkenngrößen, Materialoberflächen etc. ist mit Unschärfen in der Betriebskostenschätzung zu rechnen.“
Die Stiftung Bochumer Symphonie hat es nicht geschafft, die notwendigen 14,3 Mio. Euro Spendenmittel aufzubringen. In einem ebenfalls nicht öffentlichen Brief der Stiftung wird die Zahlung von 12,5 Mio. Euro versprochen. Man darf gespannt sein, ob die Rechtsdezernentin der Stadt so weit geht, eine solche Absichtserklärung als „rechtssicher“ zu interpretieren, wie es im Grundsatzbeschluss festgelegt ist.
Aus einem weiteren nicht öffentlichen Brief der GLS-Bank geht hervor, dass sich erst 8,375 Mio. Euro auf dem Konto der Stiftung befinden. Die Anthroposophenbank verspricht eine Bürgschaft in Höhe von 4,125 Mio. Euro. Dass diese Bürgschaft rechtssicher beurkundet vorliegt, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Um das fehlende Geld der Stiftung doch noch aufzubringen und nicht erklären zu müssen, dass die Stadt es selber zahlen muss, lässt die Stadt ihre Tochter Sparkasse einen nicht öffentlichen Brief schreiben, in dem noch unverbindlicher 1,5 Mio. Euro für „Sponsoring“ versprochen wird. Hier geht es um eine Umwegfinanzierung der Stadt durch ihre Tochter und es muss nicht einmal der Schein einer Rechtssicherheit gewahrt werden. Hier wird offen formuliert, dass keine „konkreten vertraglichen Vereinbarungen“  existieren.
Dass bis nächsten Donnerstag rechtssichere Bescheide der Landesregierung und der EU für die einkalkulierte Finanzierung des Konzerthauses vorliegen, ist ausgeschlossen. Die Rechtsdezernentin der Stadt Diane Jägers muss in der Ratssitzung erklären, dass folgende Bedingungen des Grundsatzbeschlusses zum Konzerthausbau trotzdem erfüllt sind:
»Dieser Beschluss gilt unter folgenden auflösenden Bedingungen: Zum einen, dass die Finanzierungsanteile aus EU-/Bundes-/Landesförderung über insgesamt 16.528.000 Euro und der Spenden-Mittel durch die „Stiftung Bochumer Symphonie“ (ggf. ergänzt durch Sponsorenmittel) i. H. v. mindestens 14.300.000 Euro rechtssicher zur Verfügung stehen und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den städtischen Finanzierungsanteil vorliegen und dass zum anderen ein Raumprogramm entwickelt, ein Wettbewerbsergebnis erzielt und eine Planung vorgelegt wird, die im vorgegebenen Kostenrahmen zu realisieren sind.«
Beim Cross-Border-Deal der Stadt hat sich der Vorgänger von Jägers, der damalige Rechtsdezernent Hanspeter Knirsch, geweigert, dem folgenschweren Vertrag sein Plazet zu geben. Er wurde aus seinem Amt entfernt. Jägers wird keine Bedenken gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bau des Konzerthaus anmelden. Schön für Rot-Grün: Die Rechtsdezernentin ist CDU-Mitglied.

 


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