Freitag 22.06.12, 17:38 Uhr
Bericht der Linksfraktion aus dem Sozialausschuss des Rates

Sozialverwaltung lenkt ein


Die Linksfraktion im Rat berichtet: »Die Linksfraktion hatte zum gestrigen Sozialausschuss beantragt,  dass die Verwaltung Änderungen in der Richtlinie Kosten der Unterkunft dem Ausschuss und den Beratungsstellen zur Kenntnis gibt. Das war bisher nicht der Fall, ist aber aus offensichtlichen Gründen für die Beratungsstellen wichtig, damit sie korrekt beraten können und für die Politik, um gegebenenfalls steuern einzugreifen. Die Richtlinie regelt die Kostenübernahme von Miete und Umzügen u.a. für Menschen im ALG-II-Bezug durch das Jobcenter. Da ist es durchaus von Belang, ob die Angemessenheitsgrenze für Alleinstehende bei 45 qm oder 50 qm liegt. Auf der gestrigen Sozialausschusssitzung sagte Amtleiterin Dr. Ott nun zu, Änderungen, die nicht nur redaktionell seien, dem Ausschuss und den Beratungsstellen mitzuteilen.
Diese 180-Grad-Wende erstaunte ein wenig, denn in einer Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage unserer Fraktion hatte die Verwaltung noch im Mai geantwortet: „Die Ausarbeitungen zu den „Kosten der Unterkunft” (KdU) bilden neben ca. 250 weiteren “Verfügungen” die Basis für das tägliche Umsetzen der Sozialgesetzgebung in den Kommunen und den Jobcentern.“ Und weiter „Es ist nicht geplant, dem Ausschuss eine Synopse vorzulegen, da die Aktualisierungen der jeweils ca. 250 Verfügungen einen verwaltungsinternen, immer währenden Prozess darstellen.“
Mit der Zusage von Frau Dr. Ott hatte sich dann unser Antrag erübrigt.
Festzuhalten bleibt, dass die Sozialverwaltung im Bereich Hartz IV und insbesondere beim Thema Kosten der Unterkunft wenig transparent arbeitet und die Richtlinie tendenziell zu Ungunsten der Betroffenen auslegt. Dafür zwei Beispiele:
1. Vor Jahren weigerte sich das Sozialamt, die Richtlinie Kosten der Unterkunft zu veröffentlichen. Erst ein Antrag der Linksfraktion sorgte dafür, dass alle Beratungsstellen und Betroffenen über das Internet Zugriff auf diese Richtlinie bekamen.
2. Es musste ein jahrelanger Rechtsstreit über die Erstattung der tatsächlichen und nicht nur der pauschalierten Heizkosten geführt werden. Wie von Mieterverein, Beratungsstellen und der Linksfraktion vorausgesagt, verlor die ARGE (jetzt Jobcenter) Bochum den Prozess. Jahrelang wurden ALG-BezieherInnen berechtigte Erstattungen vorenthalten.
Ein ähnliches Vorgehen gibt es bei der Angemessenheit der Wohnungsgröße. Es hatten sich rechtliche Rahmenbedingungen verändert, so dass für Alleinstehende 50 statt bisher 45 qm als angemessen galten und somit hierfür auch die Miet- und Heizkosten zu übernehmen waren. Auch in diesem Fall musste erst ein Urteil des Bundessozialgerichts (16. Mai 2012) ergehen. In einer weiteren Anfrage hat die Linksfraktion daraufhin nachgehakt, ob das Urteil in Bochum umgehend umgesetzt wird und die Betroffenen rückwirkend gegebenenfalls die Differenzbeträge ausgezahlt bekommen. Die Antwort werden wir nach den Sommerferien erhalten.
Zum Schluss ein dickes Dankeschön an „Bochum-prekär“, dass uns über die Neufassung der  KdU-Richtlinie informiert hatte. Wir waren gar nicht auf die Idee gekommen, dass die Richtlinie klammheimlich überarbeitet wird, zumal sie 2005 intensiv im Ausschuss diskutiert und um Änderungen hart gerungen wurde.«