Montag 18.06.12, 18:55 Uhr
Die Stadt rückt die Kostenkalkulationen nicht raus

Kostenberechnungen zum Konzerthaus? 1


Die Initiative für das Bürgerbegehren zum Konzerthaus/Musikzentrum schreibt: „»Wir bekommen die Kostenberechnungen zum vorliegenden Planungsentwurf zum Musikzentrum nicht, auch der Presse liegen diese nicht vor“, so Dr. Volker Steude, Koordinator des Bürgerbegehrens Musikzentrum, „also haben wir diese jetzt mit anwaltlichem Schreiben eingefordert, denn nach § 4 (1) Informationsfreiheitsgesetz NRW  steht jedem Bürger der Zugang zu den Daten zu.“ Zur Kommunikation wurde dem Bürgerbegehren Musikzentrum als Ansprechpartner Hr. Sichelt (Referent von Kulturdezernent Townsend) von der Stadt zugewiesen. Ihm wurde bereits am 25.05. der Antrag gem § 4 (1) IFG auf Zugang zu den Planungsunterlagen und Kostenkalkulationen zum vorliegenden Planungsentwurf des Musikzentrums übermittelt. Am 11.06.12 wurde über das Büro der Oberbürgermeisterin erneut daran erinnert. Es erfolgte keine Reaktion.
Über die Beweggründe der Stadt, insbesondere die Kostenkalkulationen geheim halten zu wollen, kann nur spekuliert werden. Hat die Stadt etwas zu verbergen? Wenn ja, was?
Bereits bei dem von der Stadt beauftragten Kostengutachten (sog. Assmann-Gutachten) im Vorfeld zur Planung des Musikzentrums konnten Ungereimtheiten aufgedeckt werden: In dem Gutachten wurden nicht die gesamten jährlichen gebäudebezogenen Kosten des Musikzentrums gem. DIN 18960* berechnet, also Kapital-, Objektman­age­ment-, Betriebs- und Instandsetzungskosten, sondern ausschließlich die Betriebskosten.
In der Folge stellten Politik und Verwaltung die jährlichen Folgekosten des Musikzentrums dann so dar, als würden neben den Betriebskosten in Höhe von 650.000 Euro für das Musikzentrum keine weiteren Kosten für Kapital, Objektmanagement, und Instandsetzung anfallen. Die Bürger wurden über die wirklichen jährlichen Folgekosten getäuscht.
Da passt es ins Bild, dass man die neuen Zahlen erst gar nicht öffentlich diskutieren will. Zu befürchten ist, dass auch in den neuen Kostenberechnungen das Projekt schön gerechnet wird. Gerne würde das Bürgerbegehren Musikzentrum  die Kostenkalkulationen von einem unabhängigen Bauökonomen gegenrechnen lassen. Auch einige Medien haben gegenüber dem Bürgerbegehren in Aussicht gestellt, ggf. eine unabhängige Prüfung der Kosten vornehmen lassen zu wollen. Daran aber haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung wohl kein Interesse.
Die Vorgehensweise der Stadt zeigt leider erneut, dass die Politik in Bochum bevorzugt in Hinterzimmern Entscheidungen trifft, um diese nicht gegenüber den Bürgern rechtfertigen zu müssen. Zu Transparenz und Diskussionen der politischen Vorhaben auf Augenhöhe mit der Bochumer Bürgerschaft ist der die Bochumer Rat in seiner Mehrheit offensichtlich nicht bereit.
Anwaltlich wurde der Stadt nunmehr eine Frist bis zum 21.06.2012 gesetzt. Wenn bis dahin kein Zugang zu den Unterlagen gewährt wird, bleibt nur der Gang zum Gericht.«


Ein Gedanke zu “Kostenberechnungen zum Konzerthaus?

  • Norbert Hermann

    Mit rechtskonformem Verhalten tat sich die Verwaltung der Stadt Bochum schon immer schwer: zum Thema „Wohnungskosten für Hartz IV- Abhängige“ wurde und wird ihr unwidersprochen „systematischer vorsätzlicher Rechtsbruch“ vorgeworfen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG ) ignorieren sie auch gerne:

    https://www.bo-alternativ.de/2008/07/28/das-informationsfreiheitsgesetz-die-arge-und-die-kommunale-politik/

    (dort auch weiter Infos zum IFG und zur Vorgehensweise)

    Da jeder Bürger und jede Bürgerin einen eigenen Anspruch auf umfassende Information und Einsichtnahme/Kopie der städtischen Unterlagen hat, wäre es ja nicht verkehrt, wenn Hunderte diese Unterlagen verlangen.

    Zwar möchte die Stadtverwaltung schon mal gerne mit der Keule der Kosten zurückschlagen, die entstehen aber höchstens ein mal tatsächlich, der Rest ist im Zeitalter der digitalen Übermittlung zu vernachlässigen.

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