Sonntag 17.06.12, 16:38 Uhr

Rechtssichere Ehrenworte?


Die WAZ schrieb in ihrer gestrigen Ausgabe zum Thema Konzerthaus: „Offizielle Förderbescheide des Landes wird es vermutlich aber weder für die 9,53 Mio Euro aus der Städtebauförderung noch für die 6,5 Mio Euro Ziel -2-Mittel der EU geben.“ Genau diese rechtssicheren Bescheide hat der Rat aber in seinem Beschluss vom 09.03.2011  als „auflösende Bedingungen“ beschlossen.  Die WAZ berichtet weiter: „Die eigentlich rechtssicher geforderten Förderbescheide sollen nun durch  Absichtserklärungen oder Minister- Ehrenworte ersetzt werden. SPD, CDU und Grünen reicht das.“ Der Koordinator des Bürgerbegehrens zum Musikzentrum Volker Steude karikiert diese Absicht und hat eine „Ehrenworterklärung der Intiative“ abgegeben, dass sie die notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zusammen bekommt und fordert nun, dass damit auch der Nachweis über die notwendige Zahl der Unterschriften erbracht ist. Die Presseerklärung der Initiative: »Wie die Initiative Bürgerbegehren Musikzentrum der WAZ vom 16.06.12 („Musikzentrum: Baubeschluss steht bevor“) entnehmen konnte, zieht der Rat der Stadt Bochum in Erwägung, dass rechtssichere (Förder- bzw. Spenden-) Nachweise auch durch Absichts- und Ehrenworterklärungen ersetzt werden können.
Dementsprechend geben die Initiatoren gegenüber dem Rat und der Oberbürgermeisterin ihr Ehrenwort, dass die erforderliche Zahl der Bürger für das Bürgerbegehren unterschreiben wird. Die Ehrenworterklärung.
Das Bürgerbegehren geht davon aus, dass der Rat die Voraussetzungen an den Nachweis der erforderlich Unterschriften in einem Bürgerbegehren in gleicher Weise handhabt wie er dies bezüglich des Nachweises der Bereitstellung von Förder- und Spendenmillionen beabsichtigt.
Ebenso wie der Rat bereits ohne Vorlage rechtssicherer Bescheide davon ausgeht, dass die Förder- und Spendenmillionen allein aufgrund der Abgabe von Absichts- Ehrenworterklärungen zur Verfügung gestellt werden, ist ohne weiteren Nachweis sicher davon auszugehen, dass mindestens 4% der Bürger der Stadt das oben genannte Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Das Bürgerbegehren geht weiterhin davon aus, dass der Rat an die einfachen Bürger keine höheren Bedingungen für den Nachweis von Vorgaben stellt wie an Förderbehörden oder Bürger, die für erhebliche Geldbeträge bürgen bzw. diese zusagen.
Das Bürgerbegehren hat den Rat aufgrund des gegebenen Ehrenwortes gebeten, nunmehr entsprechend § 26 GO-NRW das Verfahren zur Durchführung eines Bürgerentscheides bezüglich des Vorhabens Musikzentrum einzuleiten.
Die Unterzeichnenden der Ehrenerklärung, geben ihr Ehrenwort, dass sie die erforderlichen Unterschriften in gleicher Weise nachreichen werden, wie dies die Spender für das Musikzentrum im Hinblick auf die fehlenden Spendenmillionen tun werden.
„Wir sind zuversichtlich, dass es jetzt den angestrebten Bürgerentscheid über das Vorhaben Musikzentrum geben wird. Der Rat wird es sicher vermeiden wollen, beim Vorhaben Musikzentrum den Eindruck von Gemauschel zu erwecken. Man wird es nicht wagen einerseits entgegen der rechtlich bindenden Vorgabe des Grundsatzbeschlusses vom 09.03.11 zwar keinen rechtssicheren Nachweis der Förder- und Spendenmillionen zu verlangen, andererseits aber von den kritischen Bürger vorab den rechtssicheren Nachweis der Unterschriften für das Begehren einzufordern“, so Dr. Volker Steude, Koordinator des Bürgerbegehren Musikzentrum.«

Für weitere Informationen:
Internet http://buergerbegehren-musikzentrum.de/
Facebook http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum