Donnerstag 14.06.12, 11:59 Uhr

Kinderbetreuung statt Betreuungsgeld


Sevim Dagdelen, Bundestagsabgeordnete aus Bochum und Sprecherin für Migration und Integration der Linksfraktion nimmt zum geplanten Betreuungsgeld wie folgt Stellung: „Die Stadt Bochum bietet selbst unter Einrechnung der Tagespflege aktuell nur für 26 % aller unter Dreijährigen einen Kindertagesplatz an und wird, wie viele andere Kommunen, die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 32% ab August 2013 nicht erreichen. Gleichzeitig plant die schwarz-gelbe Bundesregierung die Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern, dass den Bundeshaushalt nach Berechnungen der Bundesregierung mit jährlich 1,2 Milliarden Euro belasten würde. Andere Kostenrechnungen gehen von weitaus größeren Summen – bis zu 2 Mrd. Euro jährlich – aus.
Das Betreuungsgeld ist nicht nur frauenfeindlich. Es verhindert auch die Integration. Oftmals wird von Migranten gefordert, sie sollten ihre Kinder in Kindertagesstätten schicken, damit sie besser integriert sind. Das Betreuungsgeld aber wird das Gegenteil bewirken und somit der Integration schaden. Im Gegensatz zu dem integrationsfeindlichen Betreuungsgeld würde Migrantinnen und Migranten sowie deren Kindern eine flächendeckende und gebührenfreie Kindertagesbetreuung helfen.
Ein zusätzliches Problem ist, dass das Betreuungsgeld nicht allen Eltern zu Gute kommen soll: Nach den bekannt gewordenen Plänen der Bundesregierung soll Familien im Hartz- IV-Bezug das Betreuungsgeld als Einkommen angerechnet und somit wieder abgezogen werden. So würden Familien, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und auf Grund des bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen keinen Kinderbetreuungsplatz bekommen, sowohl ohne Kitaplatz als auch ohne Betreuungsgeld dastehen und somit doppelt benachteiligt werden.
Meine Fraktion stellt daher auf der morgigen Sitzung des Bundestages den Antrag, das geplante Betreuungsgeld ersatzlos zu streichen, die frei werdenden Gelder in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen zu lassen und langfristig eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung sicherzustellen.“