Freitag 01.06.12, 11:56 Uhr

Mindestens 8.50 Euro in der Gastronomie


Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weist darauf hin, dass zukünftig in der Gastronomie Beschäftigten grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde haben. Ab dem kommenden Jahr gilt in den tarifgebundenen Hotels, Restaurants, Gaststätten und Biergärten dieser Mindestlohn. Außerdem schreibt die NGG: »Dickere Lohntüten gibt es in der Gastro-Branche aber schon ab diesem Monat: Ein Koch, der Vollzeit arbeitet, hat Ende Juni zum ersten Mal mindestens 49 Euro mehr in der Tasche – ein Plus von 3,1 Prozent. Genauso wie alle übrigen Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes – vom Kellner über die Zimmerfrau bis zur Rezeptionistin. Sie erhalten in diesem und im kommenden Jahr zusammen 6,3 Prozent mehr Geld.« Das setzte die NGG bei den Tarifverhandlungen für Beschäftigten der Gastro-Branche durch. Die NGG Ruhr rät, am Ende des Monats den Gehaltszettel zu kontrollieren.