Donnerstag 03.05.12, 21:59 Uhr

Langendreerer Nazis müssen
noch nicht in den Knast 1


Gut ein Jahr, nachdem drei Langendreerer Neonazis in Langendreer Menschen beleidigten, bedrohten und mit Nazi–Parolen traktierten, fand heute vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Bochum die Berufungsverhandlung gegen Daniel und Timo E. sowie Martin P. statt. Neben mehreren Mitgliedern der Initiative Langendreer gegen Nazis saß auch eine ganze Schulklasse auf den Zuschauerplätzen. In der ersten Instanz war Daniel E. Anfang Dezember 2011 zu 4 Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden verurteilt worden, Martin P. zu 3 Monaten auf Bewährung und 2000 €, Timo E. wurde zu einer Jugenderziehungsmaßnahme verpflichtet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verurteilten hatten Berufung eingelegt.

Das Verfahren begann damit, dass der Anwalt von Daniel E. darum bat, die neue Adresse seines Mandanten nicht öffentlich zu machen. Nach 30 minütiger Beratung gab das Gericht dem statt und die Adresse von Daniel E. wurde dem Richter auf einem Zettel überreicht. Im Folgenden dokumentierte das Gericht eine schlampige Aktenführung des Strafregisters: Etliche Verfahren gegen Martin P. waren im Register nicht auffindbar. Immerhin wurde dann bekannt, dass inzwischen 7 Strafverfahren gegen Daniel E. anhängig sind.
In einem nicht-öffentlichen Gespräch mit dem Richter stimmten sowohl die Staatsanwältin als auch die Rechtsanwälte der Beschuldigten zu, die Berufungsverhandlung auf die Überprüfung des Strafmaßes zu beschränken, d.h. die Frage, ob eine Straftat vorlag, wurde nicht neu aufgerollt. In diesen Gesprächen wurde Timo E. das Angebot gemacht, sein Verfahren vorläufig mit der Weisung einzustellen, Gespräche im Jugendamt zu führen, die ihn in die Lage versetzen sollten, der Nazi-Verführung in Zukunft zu widerstehen. Dieses Angebot lehnte Timo E. ab. Daraufhin wurde sein Verfahren abgetrennt und wird am Dienstag, 8. Mai, 9.00 Uhr im gleichen Raum (C47 ) fortgesetzt.
Die Staatsanwältin beantragte – wie im 1. Verfahren – für Daniel E. und Martin P. 4 bzw. 3 Monate Haft ohne Bewährung, aber das Gericht folgte wiederum diesem Antrag nicht, sondern bestätigte für Daniel E. das frühere Urteil (4 Monate Haft mit Bewährung und 200 Sozialstunden) und verurteilte Martin P. unter Einbeziehung eines Wuppertaler Strafverfahrens zu 4 Monaten Haft mit Bewährung und 1500 €.
Der Richter erkannt immerhin, dass er den BerufsschülerInnen erklären müsse, warum die Strafe nicht höher ausgefallen ist und verwies darauf, dass der Gesetzgeber (in Bezug auf den Strafrahmen) Naziparolen und Hitlergruß als ein geringeres Vergehen als zum Beispiel Diebstahl bewerte. An diese Bewertung sei das Gericht gebunden.


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