Montag 16.04.12, 21:50 Uhr
WAZ veröffentlicht Expertise zum Konzerthaus-Bürgerbegehren

Ein anderes Bürgerbegehren ist möglich 2


Der Chefredakteur der Bochumer WAZ Thomas Schmitt schreibt in der morgigen Ausgabe zum Thema Bürgerbegehren gegen das geplante Konzerthaus über den Richter Dr. Markus van den Hövel: »In einer eigens für die WAZ-Redaktion verfassten Expertise hält der in Juristenkreisen angesehene Richter ein Bürgerbegehren nach § 26 der Gemeindeordnung für möglich. Das Bürgerbegehren dürfe sich nur nicht gegen den Grundsatzbeschluss zum Bau des Musikzentrums vom 9. März 2011 richten, sondern es müsse sich gegen den noch erforderlichen Ratsbeschluss richten, der feststellen soll, dass alle „auflösenden Bedingungen“ eingetreten sind.« Dies war bei einem Bündnisgespräch, zu dem die Piraten eingeladen hatten, auch die Einschätzung von etlichen Anwesenden. Nur hatten die Piraten an einem solchen Bürgerbegehren kein Interesse, weil es erst nach dem Landtagswahlkampf laufen würde. Das Bündnis kam nicht zu Stande. Es gibt jetzt ein Bürgerbegehren des Piraten Landtagskandidaten Volker Steude, dem sich die Piraten evtl. anschließen werden. Nur dieses Bürgerbegehren richtet sich nicht gegen das „Musikzentrum“, sondern es fordert lediglich, dass ein Bürgerentscheid die Ratsentscheidung ersetzen soll.  Thomas Schmitt irrt also, wenn er schreibt: „Markus van den Hövel, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum, hält das von den Piraten angestrebte Bürgerbegehren zum geplanten Musikzentrum rechtlich für möglich.“ Für Fachleute also das Fazit: Das Bürgerbegehren der Piraten soll „initiierend“ sein. Hövel argumentiert dagegen, dass ein „kassatorisches“ Bürgerbegehren rechtlich möglich sei.


2 Gedanken zu “Ein anderes Bürgerbegehren ist möglich

  • Andre

    Hövel hat leider sämtliche OLG Urteile in seiner Analyse ausgespart. Sonst hätte er die einschlägige Rechtssprechung des OLGs zu einmal in Gang gesetzten Regelungsprogrammen mitbekommen.

  • Volker Steude

    Ehe man darüber spekuliert was van den Hövel bewertet hat, sollte man die Expertise kennen.

    mehr-demokratie e.v. hält jedenfalls jedes Begehren für unzulässig, weil alle kassatorisch wären, selbst die die darauf gerichtet sind, dass der Bürger an stelle des Rates entscheiden soll. Dem widerspricht van den Hövel in jedem Fall nachdrücklich.

    Herr Andre Kasper kennt leider weder die Expertise noch kennt er sich in rechtlichen Fragen selbst wirklich aus. Er mein die nicht Urteile des OLG (Zivilgericht), sondern des OVG ((Ober-)Verwaltungsgericht).

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