Sonntag 22.01.12, 11:24 Uhr

Das Kreuz und das Radfahren


Der ADFC schreibt: »Die Stadt Bochum berät zur Zeit mehrere Verkehrsplanungen im Bereich um das zukünftige Westkreuz. Betroffen sind die Straßen Alleestraße / Essener Straße / Wattenscheider Straße / Kohlenstraße / Stahlhauser Straße / Bochumer Straße. Auf allen diesen Straßen und den damit verbundenen Kreuzungen ist die Situation für die Bochumer Radfahrer nicht erfreulich. Die vorgelegten Planungen lassen in ihrem jetzigen Stand keine wesentliche Verbesserung erwarten. Das zeigte auch die Diskussion der entsprechenden Beschlussvorlagen in der Sitzung des den Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am letzten Donnerstag (19.1.2012). Der ADFC Bochum hat der Politik dazu eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt. Wir fordern ein für radfahrende Kinder sicheres Bochum. Bochums Straßen müssen verkehrssicher sein. Das sind sie aber nur, wenn zehnjährige Kinder mit dem Rad selbständig auf den Hauptverkehrsstraßen unterwegs sein können. Ohne Radverkehrsanlagen, die nicht nur allen Anforderungen der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften uneingeschränkt entsprechen, sondern auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) umsetzen, ist das undenkbar.
Der ADFC hat einen entsprechenden Bürgerantrag gestellt.
Die Stadt Bochum hat diese Anforderung bereits seit 1988 (!) in ihrem Aufgabenbuch stehen: „Langfristig ist daher ein Ausbau der Hauptverkehrsstraßen anzustreben, der das Sicherheitsbedürfnis des Radverkehrs angemessen berücksichtigt“. (Pilotprojekt Radwege- und Beschilderungsplan Bochum). Das genannte Pilotprojekt kam 1988 zu der Einschätzung „daß das Radwegeangebot der Stadt Bochum fast nur aus Fragmenten besteht“. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Keine einzige Hauptverkehrsstraße verfügt über durchgehende Radverkehrsanlagen. Können zehnjährige Kinder in Bochum sicher Rad fahren?
Die Verkehrssicherheit aller [!] Verkehrsteilnehmer hat Vorrang vor der Flüssigkeit des [motorisiersten] Verkehrs. Das schreiben die VwV zur StVO seit 2009 bindend vor. Dieser Grundsatz wurde auch von den Experten auf dem im September 2010 von der Stadt Bochum veranstalteten Symposium „Radfahren, aber sicher“ nachdrücklich betont.
Die Sicherheit des Radverkehrs ist durch die Verkehrsplanung mithin auf jeden Fall zu gewährleisten. Radfahrer sind gleichberechtigte Teilnehmer im Straßenverkehr. Fahrräder sind Fahrzeuge und Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen (§2 StVO). Radverkehrsanlagen auf Kosten des Fußgängerverkehrs sind nicht zulässig. Wenn die Grundlagen fehlen, können Radfahrer sich im Straßenverkehr nicht richtig verhalten und Unfälle sind vorprogrammiert.
Bochum will Teil der „Schaufensterregion“ Elektromobilität werden.
Elektromobilität findet de facto mit dem Fahrrad statt. Im gesamten Jahr 2011 wurden in Deutschland nicht mehr als etwa 120 Elektroautos von privaten Besitzern gekauft und in den Verkehr gebracht. Dem stehen – allein in Deutschland – für das Jahr 2011 etwa 300.000 neu gekaufte Pedelecs gegenüber – mit stark steigender Tendenz.
Die Radverkehrsplanung muss dem Rechnung tragen und ein auf die Geschwindigkeit von Pedelecs (25 km/h) ausgelegtes flächendeckendes Radverkehrsnetz planen und bauen.«
Die angesprochenen Planungen finden sich in den Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 19.1.2012 im Ratsinformationssystem der Stadt Bochum (Tagesordnungspunkte 1.1 bis 1.3)