Samstag 14.01.12, 15:35 Uhr
Ein Pseudo-Vorschlag im Katalog der Grausamkeiten

Dummes Zeug 1


Ein Kommentar von Norbert Hermann
Bevor mensch sich mit dem „Katalog der Grausamkeiten“ befasst, sollte mal wer darüber schauen und feststellen, wie viel Unsinn darin enthalten ist. So manches dient der Ablenkung und Verschleierung, damit mensch „den Wald vor lauter Bäumen“ nicht sieht. Im Bereich „Soziales“ zeigen sie wieder ihre rechtliche Inkompetenz: Unter der Überschrift „Grundsicherung SGB II für Arbeitsuchende“ fragen sie nach Zustimmung oder Ablehnung zum „Vorschlag“, die Grundsicherung im Alter ab 2014 vollständig vom Bund erstatten zu lassen. Hierbei handelt es sich aber nicht um einen „Vorschlag“, sondern um ein Ergebnis des Hartz IV-Kompromisses zum Regelsatz.
Das ist bereits seit November 2011 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Da gibt es nichts abzustimmen. Die Stadtverwaltung könnte höchstens auf diese Erstattung verzichten. Eine Dummheit, die ihr zuzutrauen wäre.
Das hat auch mit Hartz IV nichts zu tun, sondern betrifft die Kosten für alle Menschen, die wegen voller Erwerbsminderung oder Alter ihren Lebensunterhalt nicht anders decken können.
Hartz IV-Betroffene müssen mit 63 Jahren zwangsweise in Rente mit lebenslangen Abschlägen iHv 7,2 %. Ist die Rente zu gering, müssen sie weiterhin auf Kosten der Kommune bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre) mit einfacher Sozialhilfe aufstocken. Dabei werden Angehörige verstärkt herangezogen.
Zum Pseudo-Vorschlag auf der Webseite der Stadt.


Ein Gedanke zu “Dummes Zeug

  • Norbert Hermann

    Es kommt noch schlimmer:

    die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund erfolgt im Ausgleich für den Mehraufwand, den die Kommune für das sog. „Bildungs- und Teilhabepäckchen“ hat. Dafür müssen Leute eingestellt werden und Infrastruktur vorgehalten werden. Wird aber nicht, sondern die bislang schon überlasteten Kolleg_innen müssen das zusätzlich stemmen. Wenn es unterm Strich tatsächlich zu einer Einsparung kommt, dann nur auf den Knochen der Kolleg_innen und Betroffenen.

    „Ab 2014 übernimmt Berlin die komplette Grundsicherung im Alter, für die die Stadt derzeit 24 Mio. Euro aufwendet. Je nach Nutzung der Paketleistungen geht die Stadt von einer Kostenneutralität aus.“ schreibt die WAZ am 04. 01.2011. Was heisst: je weniger es genutzt wird, um so mehr profitiert die Stadt.

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    Zum „Bildungs- und Teilhabepäckchen“ gehört auch die Finanzierung von zusätzlichen Schulsozialarbeiter_innen. Die ersten sind bereits eingestellt, 32 haben ihren Dienst bei der Stadt Bochum aufgenommen.

    Hier müssen die Betroffenen (und die Einrichtungen) aufpassen, dass die Verwaltung nicht trickst: in solchen Situationen kommt es immer wieder vor, dass befristete Stellen auslaufen und andere – wo möglich – gekündigt werden und die so „freigestellten“ Kolleg_innen unter dem Titel „Bildungs- und Teilhabepäckchen“ wieder eingestellt werden. Im Bereich des Jugendamtes und der Sozialen Dienste wird ohnehin längst am Rande gearbeitet. Hier zu tricksen ist kriminell.

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    Angebliche „Transferleistungen“

    Immer wieder wird von „Transferleistungen“ gesprochen, die z. B. an das Gesundheitsamt eingespart werden sollen.

    Unter „Transferleistungen“ sind aber Leistungen zu verstehen, für die keine Gegenleistung zu erbringen ist. Das ist bei den Kosten des Gesundheitsamtes sicherlich nicht der Fall. In vielen Bereichen werden Aufgaben der Stadt an Externe übertragen. Die dafür erbrachten Leistungen sind auch keine „Transferleistungen“, sondern Aufwandserstattung.

    Eine solche Rumrechnerei ist nur möglich durch die Reformruine „kommunale Buchhaltung“. Ämter und Einrichtungen wie das Gesundheitsamt oder die Volkshochschule erhalten einen eigenen Haushalt. Reicht das nicht oder arbeitet die VHS nicht kostendeckend, so erfordert das angeblich eine „Transferleistung“ der Kommune. Ohne zu berücksichtigen, dass es sich hier um grundlegende Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge handelt.

    Das ist es, was „Kommune“ ausmacht – unmittelbar und umfassend von allen Lebensthemen aller Bürger_innen durchwoben zu sein. Ein Selbstverständnis als vorrangig kostendeckender „Dienstleistungsbetrieb“ ist hier fehl am Platz.

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