Donnerstag 24.11.11, 22:12 Uhr
Die Linksfraktion zum Thema Städtische Altenheime:

Arbeitnehmerrechte schützen!


Die Beschäftigten der städtischen Alten- und Pflegeheime protestierten mit ver.di vor und im Rathaus:Die Beschäftigten der städtischen Alten- und Pflegeheime protestieren mit ver.di vor und im RathausDie Beschäftigten der städtischen Alten- und Pflegeheime protestieren mit ver.di vor und im Rathaus

Die Linksfraktion schreibt: »Ohne Not brachten überraschend SPD, CDU und Grüne einen Dringlichkeitsantrag ein, dass bei der Privatisierung der städtischen Alten-/Pflegeheime nicht wie vom Rat beschlossen ein Überleitungstarifvertrag, sondern nur ein Überleitungsvertrag abgeschlossen werden soll. Außerdem soll der Kündigungsschutz dahingehend verschlechtert werden, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr generell, wie ursprünglich beschlossen, ausgeschlossen werden, sondern nur noch im Betriebsübergang.
Mit diesem Hauruckverfahren verhindern SPD, CDU und Grüne eine vernünftige Debatte. Einen objektiven Zeitdruck gibt es nicht. Zu diesem Thema überarbeitet die Verwaltung derzeit eine Vorlage des zuständigen Ausschusses für Eigenbetriebe am 15. Dezember, anschließend soll die Frage auf der Ratssitzung am 22. Dezember abschließend geklärt werden.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Uwe Vorberg:
„Völlig neue Anträge erst wenige Stunden vor Sitzungsbeginn ohne eine wirkliche Dringlichkeit einzureichen, zeugt von einem sehr geringen Demokratieanspruch von SPD, CDU und Grünen. Schon dieses Verfahren lehnen wir ab. Der wesentlichere Punkt ist allerdings, dass die Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten der städtischen Alten-/Pflegeheime mit Füßen getreten werden sollen.
Zur Erinnerung:
Im Mai dieses Jahres hat der Rat Bochum gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossen, die städtischen Alten-/Pflegeheime zu privatisieren. Dieser Beschluss sollte durch einen Begleitantrag die Folgen für die Beschäftigten abgemildert werden. Unter anderem wurde festgelegt, dass es einen Überleitungstarifvertrag geben sollte. Die Verwaltung hatte dann im September mitgeteilt, dass der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) darin einen Widerspruch zu seiner Satzung sehe. Aus diesem Grund könne nur ein Überleitungsvertrag geschlossen werden, den Beschäftigten entstünden keine Nachteile. Ver.di hat daraufhin die Fraktionen angeschrieben, dass sie diese Auffassung nicht teilen. Die Linksfraktion hat sich dann mit der Satzung des KAV beschäftigt, kam zu den gleichen Schlüssen wie ver.di und stellte in der Septembersitzung den Dringlichkeitsantrag, dass der Ratsbeschluss umgesetzt wird. Wir haben in der Sitzung ausgeführt, dass ein eigener Tarifvertrag nicht gegen die Satzung des KAV verstößt.
Warum ist ein eigener Überleitungstarifvertrag so wichtig?
Ein Überleitungstarifvertrag muss zum einen auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeberin und Gewerkschaften ausgehandelt werden und zum anderen hat er auch bei Kündigung, weiterhin Gültigkeit, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird. Das gilt beides nicht für einen einfachen Überleitungsvertrag. Die Verwaltung blieb bei ihrer Interpretation, der sich die große Mehrheit des Rates anschloss.
Im Vorfeld der Septembersitzung hatten wir um den entsprechenden Brief des KAVs gebeten. Dies wurde uns entgegen sonstiger Gepflogenheiten verwehrt. Daraufhin haben wir Akteneinsicht in die gesamte Korrespondenz zwischen der Stadt Bochum und dem KAV gestellt. Die Akteneinsicht ergab, dass die Darstellung der Verwaltung bezüglich der Satzungsprobleme mit dem KAV eine Interpretation ist. Der Zeitablauf und Inhalt des Schriftwechsels entspricht nicht der Darstellung der Verwaltung. Bei der Akteneinsicht drängte sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung so lange beim KAV nachgefragt hat, bis die Auskunft lautete, dass ein eigener Überleitungstarifvertrag nicht satzungskonform sei und ein Verstoß zu hohen Bußgeldern führen könne. Aus Sicht der Linksfraktion torpediert die Verwaltung den Begleitbeschluss bereits zum dritten Mal. Erst wurde die Stelle des Geschäftsführers nicht ausgeschrieben, dann wurde im Satzungsentwurf die Mitgliedschaft im KAV „vergessen“ und nun soll anstelle eines Überleitungstarifvertrags nur ein Überleitungsvertrag abgeschlossen werden.
Gar nicht nachvollziehbar ist, warum jetzt SPD, CDU und Grüne von sich aus den einmal gefassten Beschluss zurücknehmen wollen. Wir empfehlen den Kolleginnen und Kollegen aus dem Rat, ebenfalls Akteneinsicht zu nehmen und dann in Ruhe erst im zuständigen Ausschuss und dann in Ratssitzung im Dezember über die Angelegenheit zu beschließen.
Für Die Linke ist der heutige Vorstoß der „Großen“ Koalition nicht hinnehmbar. Wir stehen weiterhin auf der Seite der Beschäftigten der Alten-/Pflegeheime.“«