Dienstag 15.11.11, 16:57 Uhr

Stadt will Mieterschutz streichen


Die Linksfraktion schreibt: »In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der kommenden Woche stehen die „Grundstücksrichtlinien“ auf der Tagesordnung. In ihnen sind auch die Regeln für den Verkauf städtischer Immobilien festgelegt. Nun schlägt die Verwaltung vor, die bisherige 10-jährige Kündigungssperrfrist beim Verkauf städtischer Mehrfamilienhäuser zu streichen und durch den gesetzlichen Kündigungsschutz zu ersetzen. Diese Aushöhlung der Mieterinteressen ist für Die Linke nicht akzeptabel. Sie stellt den Antrag, die bisherige Regelung beizubehalten. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Uwe Vorberg:

„Der Schutz der MieterInnen ist für uns ein hohes Gut, das nicht auf dem Altar der Wirtschaftlichkeit geopfert werden darf. Der Bochumer Mieterverein weist darauf hin, dass der gesetzliche Mieterschutz nur eine maximale Kündigungsfrist von drei Jahren vorsieht, die normale Kündigungsfrist beträgt – je nach Dauer des Mietverhältnisses – nur drei bis neun Monate. Wenn die Stadt demnächst ein Mehrfamilienhaus veräußert, hätten die MieterInnen anstatt 10 Jahre im schlechtesten Fall nur 3 Monate Kündigungsschutz. Eine Begründung für die massive Verschlechterung des Mieterschutzes liefert die Verwaltung nicht.
Die Linksfraktion steht der Privatisierung städtischer Wohnungen generell kritisch gegenüber. Dann auch noch den Mieterschutz auszuhöhlen, kommt für uns nicht in Frage. Die bisherige Regelung in den Grundstücksrichtlinien ist viel besser. Wir wollen mit unserem Antrag diese Regelung im Interesse der MieterInnen erhalten. Ich hoffe, meinen KollegInnen im Ausschuss sehen dies genauso und stimmen für unseren Antrag.“«