Dienstag 15.11.11, 21:14 Uhr
Studierende müssen Rechte am Arbeitsplatz kennen

DGB-Jugend startet Beratung an der RUB


Die DGB Jugend hat ein Beratungsangebot für Studierende an der Ruhr-Universität, RUB gestartet. Das Campus Office richtet sich an erwerbstätige Studierende. Der DGB legt folgende Zahlen vor: „Die Erwerbstätigkeit unter Studierenden nimmt seit Jahren zu. Laut der 10. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks gehen 68% der Studierenden in Bochum neben ihrem Studium einer Arbeit nach. 50% der jobbenden Studierenden brauchen ihre Arbeit zwingend für ihren Lebensunterhalt. Das Campus Office ist eine Beratungseinrichtung der Gewerkschaftsjugend an der Hochschule. Hier können sich Studierende zu allen Rechtsproblemen aus der Arbeitswelt beraten lassen. Hierzu zahlen die Rechte und Pflichten im Job, Fragen zur Sozialversicherung, Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen oder die Situation im Praktikum und bei studentischen Beschäftigungsverhältnissen.
Das Campus Office soll Studierenden bei allen typischen und weniger typischen Arbeitsrechtsproblemen zur Seite stehen,“ betont DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund „Als Gewerkschaften wollen wir natürlich das Bewusstsein für die eigenen Rechte stärken und die Situation studentischer JobberInnen verbessern“.
Es soll ein kompetentes und kostenloses Angebot für die Studierenden geschaffen werden. Räumlich angebunden ist das Beratungsbüro an den Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA) der RUB.
Viele erwerbstätige Studierende, so DGB-Jugendbildungsreferent Tim Ackermann, wüssten zu wenig über ihre Rechte als ArbeitnehmerInnen: „Studentische Beschäftigte haben, genau wie alle anderen Arbeitnehmer, ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und natürlich gilt auch das Kündigungsschutzgesetz. Allerdings ist das den Wenigsten bekannt“.«