Montag 05.09.11, 14:34 Uhr
Der DGB kritisiert:

Hartz IV weiterhin verfassungswidrig


„Der Betrag von 364 € reicht hinten und vorne nicht für ein menschenwürdiges Leben. Der Regelsatz muss von einer unabhängigen Kommission festgelegt werden statt nach Kassenlage und durch politische Kompromisse“ so DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund. Weiter heißt es in seiner Pressemitteilung: »Der DGB fühlt sich durch ein Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bestätigen. Der Anfang des Jahres im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss bleibe hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts deutlich zurück. Der DGB fordert den Gesetzgeber auf, die Regelbedarfe schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln.
„Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste, “ meint Hermund. „Unabhängig davon unterstützen wir über den DGB-Rechtsschutz Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder. Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten, “
Der DGB fordert ein methodisch sauberes Verfahren der Regelbedarfsbestimmung. Dazu gehört vor allem der Ausschluss der Aufstocker und der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und eine Begrenzung der Abschläge auf Verbrauchspositionen.
Größere einmalige Anschaffungen wie Haushaltsgeräte sollten zukünftig wieder als einmalige Leistung auf Antrag gewährt werden.
Beim Bildungspaket erneuert der DGB seine Forderung, primär in Bildungsinfrastruktur rund um Kitas und Schulen zu investieren, die dann allen Kindern, die darauf angewiesen sind, zur Verfügung stehen.
„Das Verfassungsgericht hat die willkürliche Festlegung des Regelsatzes für Kinder beanstandet. Jetzt sind willkürlich 10 € für das Bildungspaket festgesetzt worden. Der Regelsatz ist weiterhin bei 60 % eines Erwachsenen. Nur eine Minderheit der Kinder hat bisher Gutscheine aus dem Bildungspaket bekommen. Als wäre diese „Logik“ nicht schlimm genug, werden alle Kinder noch zusätzlich dadurch gestraft, dass ihre Bildungsanteile im Regelsatz gekürzt werden, da diese doch über das Bildungspaket abzudecken seien. Das Geld aus dem Bildungspaket ist besser angelegt, wenn wir in Infrastruktur investieren“, meint Hermund.«