Montag 25.07.11, 14:45 Uhr
Soziale Liste zur Haushaltsplanung 2012:

„Bochum bleibt im Nothaushaltsrecht“


Die Soziale Liste im Rat schreibt: »Obwohl das Land den Zeitraum zur Erreichung eines ausgeglichenen kommunalen Haushaltes von fünf auf zehn Jahre verlängert hat, ist davon auszugehen, dass die Stadt Bochum auch in diesem Zeitraum keinen Haushalt erreichen wird, in dem Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen sind. Dies hatte die Stadt zuletzt im Jahr 1990 erreichen können. In dem Entwurf für den Haushaltsplan 2012, der von der Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz in der 17. Ratssitzung am 21.07.2011 eingebracht worden ist, heißt es: „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich derzeit nicht darstellbar“.
Bei einem Schuldenstand von 1,4 Mrd. Euro gibt es nur ein (vielfach fiktives) derzeitiges Eigenkapital von 1,5 Mrd. Euro. Für den kommenden Haushalt geht der Kämmerer von einem Gesamtdefizit für 2012 von insgesamt rund 143 Mio. Euro aus. Für die nächsten zehn Jahre hat die Stadt einen Konsolidierungsbedarf von rund 600 Mio. Euro.
Das sogenannte Nothaushaltsrecht (nach § 82 GO) wird für Bochum zu einem Dauerzustand. Auch die Hoffnung, dass die städtischen Töchter zusätzliche finanzielle Mittel zum Haushalt der Stadt beitragen können, ist in weite Ferne gerückt. Die Stadtwerke müssen hohe Investitionen zum Umbau der Stromwirtschaft tätigen. Die Sparkasse Bochum ist mit hohen Millionenbeträgen an dem Umbau („Zerschlagung“) der WestLB beteiligt (siehe auch PI vom 19.07.2011).
Der gegenwärtige Zustand der Haushaltslage der Stadt Bochum zeigt deutlich, dass wir eine neue Politik brauchen, die den Kommunen eine Entschuldung möglich macht. Hier ist vor allem eine Umkehr auf Bundes- und Landesebene notwendig. Aus Sicht der Sozialen Liste hat die Ausplünderung der Kommunen durch Bund und Länder, sowie durch Großkonzerne und Banken die Stadt Bochum an den Rand des finanziellen Kollaps gebracht. Auch der Widerspruch zwischen enormer privater Kapitalanhäufung und öffentlicher Armut muss aufgelöst werden. Notwendig ist seit langem eine Finanzreform der öffentlichen Haushalte, die den Kommunen die finanziellen Mittel zuweist, die ihnen nach dem Grundgesetz und der Landesverfassung zu stehen.
In dieser Finanzsituation darf es auch kein Festhalten der Stadt Bochum an kommunale Prestigeobjekte geben. Die im Haushalt vorgesehene „investive Maßnahme“, Förderung des Konzerthauses/Musikzentrums mit 6,8 Mio. Euro und die Sponsorentätigkeit der städtischen Töchter für den Profisport und die Eventindustrie, sollten aus Sicht der Sozialen Liste gestrichen werden.
Neue Sparmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge müssen zurückgewiesen werden. Die Haushaltskrise darf nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bochum abgeladen werden.
Der Haushalt 2012 soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. November 2011 beraten und in der Ratssitzung am 12. Dezember beschlossen werden.«