Donnerstag 14.07.11, 14:40 Uhr

Erster Prozesstag im Leiharbeitsprozess


Am Freitag, den 15. Juli findet um 9:00 Uhr vor dem Dortmunder Arbeitsgericht der erste Prozesstermin von Stefan Gundlach, Mitglied der Bochumer Linkspartei, gegen seine ehemalige Leiharbeitsfirma statt. Dazu schreibt die Linke: »Nachdem der arbeitgeberfreundlichen Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt worden ist, klagt er nun auf eine Lohnnachzahlung, die sich an den Löhnen von Festangestellten orientiert. So entstanden bei ihm Forderungen in Höhe von rund 13 000 Euro, die ihm bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit rückwirkend zustehen würden. In einem zuvor stattgefundenen Gütetermin hatte die Leiharbeitsfirma etwa 50 Euro angeboten und damit auf ihre Hungerlöhne für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bestanden.
„Ich erwarte, dass ich rückwirkend den mir zustehenden Lohn zugesprochen bekomme. Besonders wichtig ist mir, mit diesem Prozess ein Zeichen für andere Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zu setzen und ihnen Mut zu machen: Widerstand gegen diese Arbeitsverhältnisse ist möglich und lohnt sich! Solange wir uns nicht wehren, wird diese Form der Ausbeutung weiter bestehen, immerhin verdienen auf unsere Kosten sowohl die Leiharbeitsfirmen als auch die Einsatzbetriebe gut daran“ so Stefan Gundlach zu seiner Klage gegen seine ehemalige Leiharbeitsfirma.
Christian Leye, Sprecher der Bochumer Linkspartei ergänzt: „Wir bleiben bei dem Standpunkt, dass Leiharbeit ein Instrument in den Händen des Kapitals ist, um eine verschärfte Ausbeutung möglich zu machen. Bundesweit arbeiteten in der Vergangenheit 73,7 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zu Niedriglöhnen, bei den jüngeren Leiharbeitsbetroffenen bis 25 Jahren waren es sogar 87,6 Prozent. Gleichzeitig können die Unternehmen diese Menschen ohne Probleme auf die Straße setzen, Leiharbeit bedeutet daher immer auch Unsicherheit. Angesichts solcher Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass diese Unternehmen auch vor Gericht dafür kämpfen, ihre Ausbeutungsmethoden aufrecht erhalten zu können. Ein Arbeitsverhältnis, von dem die Menschen trotz Vollzeitarbeit nicht wirklich leben können, das keine Planung für die eigene Zukunft ermöglicht, das Druck auf die Löhne der andere Beschäftigten ausübt und die Belegschaften in den Unternehmen spaltet, solch ein Arbeitsverhältnis gehört endlich verboten! Ein Verbot kann aber nur durchgesetzt werden, wenn es genügend politischen Druck von Unten gibt. Sonst werden weder Leiharbeitsfirmen und Einsatzbetriebe, die von diesem Ausbeutungsverhältnis profitieren, noch ihre politischen Interessenvertreter im Parlament einen Grund haben, davon Abstand zu nehmen.“
Heike Schneppendahl, ebenfalls Vorstandsmitglied in der LINKEN.Bochum erklärt dazu: „Eine strikte Begrenzung von Leiharbeit wäre ein richtiger Schritt: hier sollte der gleiche Lohn für gleiche Arbeit eingeführt werden und drüber hinaus eine Zulage von 10 Prozent gezahlt werden, wie dies in Frankreich bereits der Fall ist. Unter solchen Umständen hätte sich Stefan den Gang vor Gericht sparen können und die Leiharbeitsfirma wäre nie auf die Idee gekommen, ihm statt 13 000 Euro lächerliche 50 Euro als `Nachzahlung´ anzubieten.“