Montag 14.03.11, 10:03 Uhr
Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen

Politische Verfolgung in der Türkei


Die Rote Hilfe Bochum Dortmund lädt am Freitag, 18. März um 20.00 Uhr zu einer Veranstaltung im Sozialen Zentrum ein. Die Rechtsanwältin Britta Eder berichtet über „Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen –  Politische Verfolgung in der Türkei“. In der Einladung heißt es: »Relativ unbeachtet von der europäischen Öffentlichkeit hat in den Jahren 2009 und 2010 die Zahl gravierender Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Kriegsverbrechen und die Repression gegen politisch Tätige und die Zivilbevölkerung in den kurdischen Provinzen der Türkei stark zugenommen. Nach den Kommunalwahlen im April 2009 starteten die Repressionsorgane eine seit den 1990er Jahren einmalige Repressionswelle gegen kurdische PolitikerInnen der Demokratischen Friedenspartei (BDP) und deren mittlerweile verbotenen Vorgängerpartei DTP, MenschenrechtlerInnen , Frauenaktivistinnen, Jugendliche und JournalistInnen. In diesem Rahmen wurden über 5000 Menschen festgenommen, mehr als 1700 von ihnen inhaftiert.
Das in diesem Komplex größte Verfahren mit 152 Angeklagten hat am 18. Oktober in Diyarbakir begonnen. Keinem/r der Angeklagten wird eine konkrete Straftat und schon gar keine Beteiligung an irgendeiner Gewalttätigkeit vorgeworfen. Angeklagt sind vielmehr eine ganze Reihe von legalen politischen Tätigkeiten. In diesem Rahmen kriminalisiert wird z.B. das Wort „PKK“ auf Kurdisch auszusprechen, das Einreichen und Führen von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das Reden auf politischen oder juristischen Informationsveranstaltungen im Ausland oder im Europaparlament, Aussuchen der KandidatInnen für Bürgermeisterwahlen, das Besuchen der Familien von gefallenen Guerillas, Aktivitäten zu Newroz, dem Weltfrauentag am 8. März oder gegen den Ilisu-Staudamm sowie die Teilnahme an Aktionen der sog. lebenden Schutzschilde (Canli Kalkan).
Zudem werden viele Kinder verhaftet und vor Erwachsenenschwurgerichten zu langen Haftstrafen verurteilt wg. Vermeintlichen „Terrorismus“ aufgrund von Teilnahme an, Steinwürfe im Rahmen von oder Rufen von Parolen auf Demonstrationen etc. die willkürlich der PKK zugeschrieben werden.
Trotz eines einseitigen, nur kurzzeitig aufgrund der andauernden Kriegs- und Repressionspolitik des türkischen Staates unterbrochenen, Waffenstillstands der PKK, finden seit Monaten fast täglich Militäroperationen und Übergriffe staatlicher Kräfte auf die Zivilbevölkerung statt. Im Jahr 2009 registrierte der IHD Diyarbakır für das Jahr 2009 im Südosten der Türkei mehr als 1000 Fälle von Folter. Im ersten Halbjahr 2010 kam es in diesem Rahmen zu 19 dokumentierten extralegalen Hinrichtungen durch staatliche und paramilitärische Kräfte und über 650 dokumentierten Fällen von Folter.
Schließlich häuften sich in den letzten Jahren wieder die Berichte über Kriegsverbrechen wie den Einsatz chemischer Waffen und die Verstümmelung letzten Jahren eine Reihe von Kriegsverbrechen und sog. Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden sind. Solche Taten können in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) strafverfolgt werden. Eine derartige Strafanzeige wird derzeit geprüft/ist in Arbeit/wird bald gestellt werden.
Rechtsanwältin Britta Eder wird uns näher über die Situation in den kurdischen Provinzen berichten und zudem über die Möglichkeiten einer solchen Strafanzeige berichten.«