Mittwoch 09.03.11, 18:40 Uhr

Geld für Bildung und Teilhabe beantragen! 1


Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, der am morgigen Donnerstag um 17.30 Uhr auf einer Info-Veranstaltung zum Thema Hartz IV im ver.di-Haus referiert, hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass BezieherInnen von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder des Kinderzuschlags nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche („Bildung und Teilhabe“) beantragen müssen, um sich eine Nachzahlung zu sichern. Er schreibt: »Dabei geht es für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld: Mindestens 30 Euro pro Kind. Gibt es ein Mittagessen in der Schule, Kita oder im Hort, sind es sogar mindestens 108 Euro! Die Nachzahlung gibt es in Form einer Geldzahlung und unter erleichterten Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.
Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen eingehalten werden: Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, muss spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, wer Wohngeld oder den Kinderzuschalg bezieht, spätestens bis zum 31. Mai. Die Möglichkeit, eine Nachzahlung zu bekommen, sowie die dabei einzuhaltenden Fristen sind so gut wie gar nicht bekannt. Bitte helft mit, die Sache bekannt zu machen.«


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