Mittwoch 02.03.11, 12:32 Uhr
Update 17.30 Uhr siehe Anhang

Darf man Sarrazin als Arsch bezeichnen? 1


Die Bochumer Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Sevim Dagdelen macht auf einen Prozess aufmerksam, der morgen in Dortmund stattfindet: „Es wirkt wie eine unfreiwillige Realsatire, wenn die Dortmunder Justiz den stellvertretenden Sprecher der Linken NRW, Helmut Manz, wegen angeblicher Beleidigung von Thilo Sarrazin (SPD) anklagt. Manz wird vorgeworfen, auf einer Protestkundgebung Thilo Sarrazin als ‚Arsch‘ betitelt zu haben. So wollen es zumindest zwei damals anwesende Beamte des Staatsschutzes verstanden haben, die daraufhin den mit seinen sozialdarwinistischen Thesen bekannt gewordenen Thilo Sarrazin zu einer Anzeige animierten. Unabhängig von dem sehr zweifelhaften Wahrheitsgehalt dieser Anklage wundert es mich doch sehr, wie dünnhäutig der Sozialdemokrat Sarrazin angesichts seiner vielfachen, wiederholten und international wahrgenommenen Diffamierungen ganzer Bevölkerungsgruppens sein kann. Besorgniserregend ist dagegen, dass die Justiz in Deutschland immer mehr an Glaubwürdigkeit verliert. Nach der breiten Kritik an der Justiz, die einerseits Neonazis in Dresden und anderswo marschieren ließ und Leute wie Sarrazin wegen Volksverhetzung nicht verfolgte, nun aber linke Politiker wegen vermeintlicher Beleidigung verfolgt, könnte man den Eindruck haben, dass die Justiz in Deutschland aus der Vergangenheit nichts gelernt hat.
Unabhängig von den diversen verbalen Entgleisungen von Thilo Sarrazin, die dem Vorwurf gegen Helmut Manz in nichts nachstehen wie etwa die Titulierung von Oskar Lafontaine am 24.10.2007 durch Sarrazin als „Arschloch“, geht es hier letztlich um eine politische Frage. Denn Thilo Sarrazin hat durch sein Buch und in diversen öffentlichen Äußerungen Rassismus propagiert und Verachtung für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund geschürt. Seine politischen Angriffe richteten sich dabei stets gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft, namentlich gegen Hartz IV-Betroffene, gegen die er in einem vollkommen enthemmten, rassistisch geprägten Nützlichkeitsdiskurs regelrecht gehetzt hat. Ob Herr Sarrazin bedacht hat, dass die über 6,5 Millionen Menschen, die in der BRD auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, nach den monatelangen Hetztiraden gegen sie vielleicht ebenfalls Anzeigen wegen Beleidigung erheben könnten, bleibt offen. In jedem Fall fordere ich den Freispruch für Helmut Manz angesichts der haltlosen Vorwürfe gegen ihn.“
Der Prozess gegen Helmut Manz findet am 03.03.2011 um 11:00 Uhr vor dem Dortmunder Amtsgericht statt.

update:
In einer Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke heißt es:
Sarrazin soll als „Arschloch“-Zeuge aussagen
Am 3.3.2011 steht der stellvertretende Landessprecher der Linken NRW Helmut Manz in Dortmund vor Gericht. Er soll „Herrn Dr. Sarrazin“ auf einer Demonstration als „Arsch“ bezeichnet haben. Aufgrund dieser Verhörleistung von zwei Staatsschutzbeamten hatte Sarrazin Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Zu diesem Tatbestand soll er nun auf Antrag von Manz selbst als Zeuge vorgeladen werden. Schließlich beruht Sarrazins bundesweiter Bekanntheitsgrad nicht zuletzt auf spektakulären „Arschloch“-Beleidigungen anderer vor einem Millionenpublikum. Konkret befragt werden soll der Zeuge Sarrazin zu folgenden vier Vorfällen:
1) Der „Arschloch“-Beschimpfung des Publizisten Michel Friedman am 30.8.2010 (BILD)
2) Der „Arschloch“-Beschimpfung protestierender Studierender im November 2003 (focus)
3) Der „Arschloch“-Beschimpfung von Oskar Lafontaine am 24.10.2007 (N24)
4) Dem bei seiner Buchpräsentation am 30.8.2010 postulierten „Die-Welt-ist-rund-und-du-bist-ein-Arschloch“-Prinzip (SZ).
Zu seinem dem Gericht am 23.2.2011 zugestellten Beweisantrag ergänzt Manz: „Ich hoffe, dass das Gericht auch die Zusatzfrage an den Zeugen zulässt, was unter dem „Arschlochfaktor“ zu verstehen ist, den er im Februar 2008 „in der Politik, bei Hartz-IV-Empfängern, Managern, in der SPD“ festgestellt hat. (N24)«


Ein Gedanke zu “Darf man Sarrazin als Arsch bezeichnen?

  • B.Böhns-Haverland

    Sie dürfen Sarrazin als Arsch bezeichnen und dürfen auch sonst, was immer Sie wollen, nur mit den eventuellen Konsequenzen müssen Sie auch leben ! Und Freispruch für irgendwen fordern ist ja wohl ziemlich kleinkindhaft – Wie alt sind Sie bitteschön ?
    Die Sache ist wohl unbestritten, dass auch Herr Sarrazin bisweilen das „A….-Wort“ verwandt hat.
    Nur ist es so, dass da wo ein Richter ist, auch vorher ein Kläger gewesen sein muss. Oder andersherum: wenn niemand eine Anzeige gegen Sarrazin wegen Beleidigung gestellt hat, wird es auch kein Verfahren geben. Und wenn Herr Sarrazin eine Anzeige macht, wird es auch im Zivilprozess zu einer Anhörung/Urteil kommen – wie auch immer!
    Ihren seltsamen Ansichten zu Folge sollte Sie unbedingt einmal ein paar Bücher lesen, z.B. Koran, etc. Das belebt ungemein die Stimmung !

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