Samstag 12.02.11, 17:42 Uhr

Gegen Wohngeldkürzungen klagen!


Die Soziale Liste schreibt auf ihrer Webseite: „Seit dem 1.1.2011 ist die Heizkostenkomponente (eine der Berechnungsgrundlagen für das Wohngeld) ersatzlos entfallen. Dadurch sinkt das Wohngeld erheblich, z.B. bei einem Alleinstehenden fast um 47 Prozent! Die Begründung des Gesetzgebers für den Fortfall der Heizkostenpauschale, die Heizkosten haben sich normalisiert, ist nicht plausibel und nachvollziehbar. Im Gegenteil, in 2011 stehen wieder Preiserhöhungen für Erdöl, Erdgas und Strom an. Außerdem ist durch den ungewöhnlich kalten Winter mit erheblichen Heizkostennachzahlungen zu rechnen. Daher lohnt sich auf jeden Fall eine Klage gegen die Streichung der Heizkostenkomponente bei der Berechnung des Wohngeldes. Es bestehen nämlich verfassungsrechtliche Bedenken ähnlich wie bei der Ermittlung der Höhe der Regelsätze von Hartz IV (fehlende Transparenz und Plausibilität). Die Soziale Liste hat ein Muster einer Klage vor dem Verwaltungsgericht veröffentlicht.