Donnerstag 13.01.11, 21:47 Uhr

Remondis will Nachtfahrverbot kippen


Die Bürgerinitiative (BI) gegen Mülltourismus in den Bochumer Norden protestiert gegen die Planung der Firma Remondis das LKW-Nachtfahrverbots für das Firmengelände aufzuheben. In einer Presseerklärung heißt es: „Sollte es zu einer Genehmigung für die Firma Remondis kommen, wird es zu erheblichen LKW-Verkehren in den Merklinder und Gerther Wohngebieten während der Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) kommen. Die Befürchtungen der Anwohner in den Wohngebieten entlang der Müllroute und in den Wohnhäusern im Umfeld der Firma Remondis sind berechtigt, dass es für sie mit der Nachtruhe vorbei sein wird.
Da die Stadt Bochum im Rahmen der Behördenbeteiligung gehört werden muss, hat sich die BI bereits im November 2010 an die Oberbürgermeisterin gewandt und sie um ihr persönliches Engagement in der Angelegenheit gebeten. Leider wurde unser Schreiben (siehe Anlage) bisher nicht beantwortet, eine Anfrage bei der Firma
Remondis zu den Nachtverkehren wurde ebenfalls nicht beantwortet.
Über Presseberichte im Stadtteil Castrop Merklinde wurde am 29.12.2010 bekannt, dass bei Erteilung der Genehmigung vorerst 48 LKW-Fahrten während der Nachtzeit zu erwarten sind.
In den letzten Jahren gab es zum Firmengelände immer wieder Änderungs- und
Erhöhungsanträge zum Müllumschlag. 48 LKW-Bewegungen zusätzlich im Nachtzeitraum sind daher eher als Auftakt zu Nachtverkehren und Präzedenzfall zu sehen.“

Anhang zur Pressemitteilung:
Schreiben an die
Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum
Frau Dr. Scholz
Rathaus

44777 Bochum

22. Nov. 2010

Änderung der Betriebserlaubnis für die Firma Remondis, Dieselstraße 3, Bochum-Gerthe
Behördenbeteiligung der Stadt Bochum im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dr. Scholz,

die Firma Remondis GmbH & Co. KG, Dieselstr. 3, Bochum-Gerthe, hat am17.09.2010 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Sortieranlage für Leichtverpackungen bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden die Unterlagen im November 2010 der Stadt Bochum durch die Bezirksregierung Arnsberg übersandt.

Unter anderem beantragt die Firma Remondis die „Erweiterung des Fahrzeugverkehrs auf dem Standort in den Nachtzeitraum“ um 6 LKW-Bewegungen pro Stunde zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr. Mit einer Genehmigung würde das bisher bestehende Nachtfahrverbot für das Firmengelände aufgehoben.

Ob Nachtverkehre der Firma künftig in den öffentlichen Straßenraum fortgesetzt werden, ist uns nicht bekannt. Eine diesbezügliche Email-Anfrage an die Firma Remondis wurde bisher nicht beantwortet.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative bitten Sie um Ihr persönliches Engagement, damit LKW- Nachtverkehre sowohl auf dem Grundstück Dieselstraße 3 als auch auf den Zufahrtstraßen verhindert werden.

Begründung

Das Firmengelände Remondis liegt im Bebauungsplangebiet 492 (Aufstellungsbeschluß 884). Innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes 492 liegen Wohnhäuser, gemischte Bebauung und industriell genutzte Grundstücke, teilweise mit Nutzungseinschränkungen durch textliche Festsetzungen zum Schutz der Nachbarschaft. Die Zu- und Abfahrten für die Firma Remondis führen durch Wohngebiete in Gerthe und Castrop-Merklinde.

2005 wurde eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen für das Betriebsgelände Remondis an der Dieselstraße 3 erteilt. Damit wurden die Voraussetzungen zur Nutzung des gesamten Geländes zur Müllverarbeitung geschaffen und die Ansiedlung eines zweiten Recyclingbetriebes (Firma Weber) auf dem Firmengelände Remondis ermöglicht. Diese Entscheidung der Stadt Bochum diente den wirtschaftlichen Interessen der Firma Remondis – zum Nachteil der Nachbarschaft und der Menschen an der sog. Müllroute durch Gerthe und Merklinde.

Über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma Weber und der Stadt Bochum konnten LKW-Nachtfahrten auf dem Firmengelände und an den Zufahrtstraßen bisher verhindert werden.

Die Einschränkungen zur Betriebserlaubnis Weber aufgrund des städtebaulichen Vertrags stellten keinen Akt der Willkür vonseiten der Stadt Bochum und der Bezirksregierung Arnsberg gegenüber Weber dar, sondern mit diesen Einschränkungen sollten berechtigte Ansprüche auf Schutz der Nachbarschaft und der Betroffenen an den Zufahrtstraßen gesichert werden.

Nach der Insolvenz der Firma Weber und Nutzung des gesamten Geländes durch die Firma Remondis soll anscheinend der Firma Remondis erlaubt werden, was der Firma Weber aus nachvollziehbaren Schutzgründen untersagt wurde.

In den Antragsunterlagen Remondis wird zum LKW-Verkehr zitiert: „Das Druckluftgeräusch der Betriebsbremse eines LKW verursacht nach der Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Ausgabe 2005 einen Spitzenpegel von 115 dB(A).“(Ende des Zitats).

LKW-Verkehre der Firma Remondis während der Nachtzeit „auf dem Standort“ werden zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe für die Familien im Umfeld der Firma Remondis führen.

Bereits die Tages-LKW-Verkehre der Firma Remondis stellen eine unzumutbare
Verkehrsbelastung für einige Tausend Menschen in den Wohngebieten entlang der Müllroute durch Gerthe und Merklinde dar. In diesen alten Wohngebieten ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten wirksamer Lärmschutz nicht möglich. Eine Ausdehnung der Verkehrsbelastungen auf die Nachtstunden sollte unbedingt vermieden werden.
Die anliegende Email-Anfrage an die Firma Remondis zu den Nachtverkehren wurde bisher nicht beantwortet.

Mit einer Zustimmung zu den Nachtverkehren würde ein Präzedenzfall geschaffen für Firmen mit ähnlichen Ambitionen im Gewerbegebiet Nord und im Umfeld des Gewerbegebietes.

Bitte unterstützen Sie die Forderung der Bewohner des Gewerbegebietes Gerthe Nord und der Bürger in Gerthe und Merklinde auf ungestörte Nachtruhe. Wir bitten Sie, im Rahmen der Behördenbeteiligung Ihre Zustimmung zu LKW-Nachtverkehren zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

H. Althoff                    H. Hein                W. Reinke
Koordinierungsteam