Dienstag 11.01.11, 15:49 Uhr
DGB: Niedriglohn reißt Löcher in Haushalt der Stadt Bochum

Bochum blecht für Niedriglohn


„Armut trotz Arbeit ist teuer – für Bochum. Während die Stadt von einer Zurückdrängung des Niedriglohnsektors und der Einführung existenzsichernder Mindestlöhne profitieren würde, muss Bochum zahlen“, so DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund. Allein im vergangenen Jahr musste die Stadt Bochum nach DGB-Berechnungen über 5 Mio. Euro für die Wohnkosten der erwerbstätigen Armen aufwenden, die trotz eines sozialversicherten Jobs auf Hartz IV angewiesen sind. Im Schnitt muss die Stadt gut 400.000 Euro pro Monat allein für die Unterkunftskosten für Erwerbstätige ausgeben, die von einem sozialversicherten Job nicht leben können und deshalb zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. „Der sich ausbreitende Niedriglohnsektor reißt große Löcher in den Haushalt der Stadt Bochum und treibt die kommunalen Soziallasten in die Höhe.“ darauf weist Hermund hin. Nach DGB-Informationen verdienten zuletzt 2.755 sozialversicherte Beschäftigte in Bochum, davon 1.600 in Vollzeit, so wenig, dass sie ergänzend Hartz IV beantragen mussten. Die tatsächliche Zahl der erwerbstätigen Armen sei noch größer, da viele aus Scham oder Unwissenheit auf die ihnen zustehenden Sozialleistungen verzichten. Die hohe Zahl der Hartz IV-Empfänger mit Minijobs sei ebenso wenig berücksichtigt. Die gewerkschaftliche Forderung nach gesetzlichen Mindestlöhnen nütze auch den Städten und Gemeinden und würde die kommunalen Kassen entlasten. Insgesamt sind 7.000 der knapp 29.000 Hilfebedürftigen in Bochum erwerbstätig. „ Damit sind inzwischen 24 % der ALG II Bezieher berufstätig, können aber von ihrer Arbeit nicht leben, so Hermund. Er kritisierte zugleich, dass bisher Löhne, die auf Hartz IV angerechnet werden, vorrangig den Bund begünstigen. Erwerbseinkommen werde zuerst auf die vom Bund finanzierte Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet; nur dann, wenn noch anrechenbares Einkommen übrig bleibt, reduziert dies die von den Kommunen zu tragenden Wohnkosten für Hartz IV-Empfänger. Dieses Anrechnungsverfahren bei Erwerbseinkommen im Rahmen von Hartz IV nütze vor allem dem Bund und benachteilige Städte und Gemeinden. „Städte mit einem hohen Mietniveau werden besonders belastet, ebenso wie Regionen mit einem ausgeprägten Niedriglohnsektor“, kritisierte Hermund.