Mittwoch 05.01.11, 10:42 Uhr

Höhere studentische Kassenbeiträge 2


Die Bochumer Linkspartei schreibt: „Das neue Jahr wird auch für Studierende nicht viel Glück bringen. Die Krankenkassen erhöhen zum Sommersemester 2011 die Beiträge für Studierende um rund 21%. Damit wird die beschlossene Erhöhung des BAföG praktisch ausgehebelt. Lag der bisherige studentische Beitrag bei 53,40 Euro, so müssen die Studierenden ab dem nächsten Semester 64,77 Euro aufbringen.“ „Diese zusätzliche Belastung für Studierende ist völlig unverständlich“, so Benny Krutschinna vom Bochumer Kreisvorstandes der Linken. „Besonders ärgerlich ist, dass damit die sowieso schon karge BAföG-Erhöhung nutzlos bleibt.

Durchschnittlich steigt das BAföG um rund 13 Euro. Mit diesem Mehr müssen nun die höheren Beiträge bezahlt werden.“
Von der Erhöhung seien vor allem diejenigen Studierenden betroffen, welche nicht mehr familienversichert sind. Familienversichert sei man in der Regel nur unter 25 Jahren. Die Mehrzahl der Studierenden läge in der Altersgruppe zwischen 25 und 30 Jahren. Die Linke „fordert nachdrücklich nicht nur, das BAföG weiter zu erhöhen, sondern auch den Förderungsrahmen auszuweiten. Die Studierenden dürfen nicht weiter finanziell belastet werden.“ Ferner fordert Die Linke „nach wie vor eine sofortige Abschaffung der unsozialen Studiengebühren.“


2 Gedanken zu “Höhere studentische Kassenbeiträge

  • Heiko Fredermann

    Da unterliegt die Linkspartei einer Fehlinformation.

    Mit einem erfolgreich verabschiedeten Bafög-Antrag wird auch die Krankenkasse vom das Bafög-Amt bezahlt. Man muss einfach nur den Antrag stellen und den Nachweis erbringen, dass man den KV-Beitrag selbst bezahlen muss und nicht mehr familienversichert ist.

  • Benny Krutschinna

    Für den geschilderten Fall hat Heiko Fredermann sicherlich Recht. Allerdings gilt das nur, wenn die Krankenversicherung vom Bafög-Amt zusätzlich zum Bedarfssatz übernommen wurde. Das ist leider nicht immer der Fall:

    „Seid Ihr beitragspflichtig krankenversichert und zudem BAföG-berechtigt, führen die Kosten für die Versicherung zu einer Erhöhung Eures BAföG-Bedarfs um 62 Euro (seit 10/2010). Keine Erhöhung gibt es aber, wenn die Möglichkeit der Familienversicherung nur dadurch verloren gegangen ist, dass Ihr während des Studiums zu viel durch jobben verdient. Sofern es aber über das BAföG einen Zuschlag gibt, so erhöht sich der Bedarf für die (gesetzliche) Krankenversicherung um 62 Euro (wer mehr zahlen muss – z.B. den erwähnten Zusatzbetrag -, hat in Bezug auf die Mehrkosten leider Pech) und für die Pflegeversicherung um 11 Euro.“

    Aus: http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversicherung.php

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