Dienstag 04.01.11, 14:47 Uhr

Aufgepumptes Strichmännchen


Das Landgericht Bochum hat jetzt die Urteilsbegründung für den Freispruch im Tortenprozess an den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de und die Staatsanwaltschaft geschickt. Die Kernaussage der Urteilsbegründung lautet: „Eine Aufforderung, Gegenstände mit sich führen und gefährliche Körperverletzung zu begehen, vermag die Kammer dem Artikel des Angeklagten jedenfalls nicht zu entnehmen. […] Der Artikel des Angeklagten geht über bloße Informationen und straflose Stimmungsmache nicht hinaus.“ Das Tortenmännchen beschreibt das Gericht wie folgt: „Die Darstellung geht kaum über das hinaus, was man als ‚aufgepumptes Strichmännchen‘ bezeichnen könnte.“ Die Staatsanwaltschaft muss jetzt prüfen, ob sie in der Urteilsbegründung etwas findet, womit sie ihre beim Oberlandesgericht eingereichte Revision untermauern kann oder ob sie die Revision zurückzieht. Die Urteilsbegründung wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald der Freispruch rechtskräftig ist.